Die R+V BKK wurde im Jahr 1992 als traditionelle Betriebskrankenkasse für die R+V Allgemeine Versicherung AG sowie die R+V Lebensversicherung AG gegründet. Nach Öffnung der BKK im Jahr 2002 erfolgte eine Neuausrichtung auf die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken und deren Partner.
Der Verwaltungsrat ist das Entscheidungsgremium im Rahmen der Selbstverwaltung der R+V BKK. Alle wichtigen unternehmenspolitischen Entscheidungen werden von ihm in Zusammenarbeit mit dem Vorstand beschlossen.
Die Vertreter des Verwaltungsrats werden von den Mitgliedern alle sechs Jahre gewählt. So ist gewährleistet, dass alle Versicherten der BKK an grundlegenden Entscheidungen demokratisch beteiligt sind. Insgesamt gehören dem Verwaltungsrat neun Mitglieder an: drei Vertreter der Arbeitgeberseite und sechs Vertreter der Versichertenseite. Jedes Mitglied der Arbeitgeberseite hat zwei Stimmen (3 x 2 = 6 Stimmen), jedes Mitglied der Versichertenseite hat eine Stimme (6 x 1 = 6 Stimmen). Somit haben Arbeitgeber- und Versichertenvertreter Parität der Stimmenanzahl.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates arbeiten ausschließlich ehrenamtlich. Für ihre Teilnahme an den Sitzungen erhalten sie lediglich eine Aufwandsentschädigung. Die finanzielle Unabhängigkeit gewährleistet eine neutrale Interessenvertretung.
Mitgliedschaften in weiteren Gremien der GKV
Die R+V BKK ist Mitglied im BKK Landesverband Süd, Kornwestheim sowie im BKK Dachverband e. V., Berlin. Ebenso ist sie im Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Berlin vertreten.
Einige Verwaltungsratsmitglieder der R+V BKK nehmen zusätzliche Ehrenämter in den genannten Institutionen wahr.
Arbeitgebervertreter:
Versichertenvertreter:
Sie erreichen den Verwaltungsrat unter der E-Mail-Adresse verwaltungsrat@ruv-bkk.de. Diese wird von der Schriftführung des Verwaltungsrates gesichtet und verwaltet.
Die R+V BKK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ihr Verwaltungsrat ist das oberste Gremium, das als „Aufsichtsorgan“ die Arbeit des Vorstandes und der Verwaltung begleitet. Das Gesetz sieht die Wahl dieses Gremiums vor. Der Verwaltungsrat wird alle sechs Jahre über die vom Gesetz vorgesehenen Sozialwahlen gewählt.
Der Verwaltungsrat begleitet die Geschicke der BKK hauptsächlich im Bereich Finanzen aber auch beim Satzungsrecht. Er hat zahlreiche Aufgaben, die in der Satzung festgeschrieben sind:
Der aktuelle Verwaltungsrat wurde in den Sozialwahlen im Mai 2023 gewählt. Die Amtsperiode begann mit der konstituierenden Sitzung am 6. September 2023.
Gesetzlich ist geregelt, dass die Selbstverwaltungsorgane aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden wählen. Der Vorsitzende und der Stellvertreter müssen unterschiedlichen Gruppen (Arbeitgeber und Versicherte) angehören. In der Satzung der BKK ist geregelt, dass die Vertreter der einzelnen Gruppen abwechselnd jeweils für ein Jahr den Vorsitz führen und dass der jeweilige Jahreszeitraum mit der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrates beginnt.
Somit ist jeweils der Vorsitz bei:
Zur Vorbereitung und zur Abstimmung von Entscheidungen der BKK hat der Verwaltungsrat zwei Fachausschüsse gebildet: den Haushalts- und Finanzausschuss und den Widerspruchsausschuss.
Haushalts- und Finanzausschuss
Er überwacht die mittel- bis langfristige finanzielle Stabilität der R+V BKK. Hier werden die finanzwirksamen Entscheidungen der Verwaltungsratssitzung vorbesprochen und bewertet.
Widerspruchsausschuss
Er kontrolliert, ob die Kunden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten versorgt wurden und korrigiert gegebenenfalls die Entscheidungen der R+V BKK. Der Widerspruchsausschuss ist etwaigen Gerichtsverfahren gegen die R+V BKK vorgeschaltet.
Übersicht der Sitzungen für das Jahr 2025:
Die Verwaltungsratsmitglieder wählen den hauptamtlichen Vorstand. Dieser ist für alle Entscheidungen im Tagesgeschäft zuständig. Damit im Rahmen einer abgestimmten und für die R+V BKK guten Unternehmenspolitik die richtigen Entscheidungen getroffen werden, wird nach klaren Grundsätzen gearbeitet. Diese sind:
Insgesamt stellt der Verwaltungsrat sicher, dass mit den Versichertenbeiträgen solide gewirtschaftet wird und dass die R+V BKK immer sehr gute Leistungen im Vergleich zu den Mitbewerbern anbieten kann.
Durch die besondere Nähe zum Kunden gelingt es, dass der Verwaltungsrat gemeinsam mit der R+V BKK möglichst genau die Bedürfnisse der Mitglieder der Versichertengemeinschaft ermittelt.
Alle sechs Jahre werden in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung die Selbstverwaltungsorgane neu gewählt. Die nächsten Sozialwahlen finden im Mai 2023 statt.
Das Selbstverwaltungsorgan der gesetzlichen Krankenkassen ist der Verwaltungsrat. Damit die R+V BKK ihre Aufgaben im Rahmen des Gesetzes und sonstigen für sie geltenden Rechts in Eigenverantwortung wahrnehmen kann, wird dieser gewählt.
Der Verwaltungsrat besteht aus Vertretern der Versicherten sowie Vertretern der Arbeitgeber. Die Sitze für die beiden Gruppen, werden getrennt gewählt. Alle Mitglieder nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Sozialwahl ist eine freie und geheime Wahl, die meist als Briefwahl durchgeführt wird. Aber nicht bei allen Versicherungsträgern kommt es zu einer tatsächlichen Wahlhandlung (Urwahl). Steht nur eine Vorschlagsliste zur Wahl bzw. werden nicht mehr Kandidaten benannt, als Mitglieder zu wählen sind, gelten die vorgeschlagenen als gewählt. Es kommt zu einer Wahl ohne Wahlhandlung, der sogenannten Friedenswahl.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestellt vor jeder Sozialwahl eine/n Bundeswahlbeauftragte/n. Diese/r sorgt für einen einheitlichen Ablauf der Wahlen bei allen Sozialversicherungsträgern.