Nachfolgend haben wir Ihnen Informationen zusammengestellt, welche Sie bei der Versorgung unserer Versicherten unterstützen können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Entlassmanagement:
0611 99909-880 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr)
0611 99909-77880
Ihnen als Krankenhaus bzw. Rehabilitationseinrichtung ist es in begrenztem Umfang erlaubt, Verordnungen auszustellen und eine Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Sie dürfen z. B. Arzneimittel in der kleinsten Packungsgröße verschreiben, um die Übergangsphase von der stationären in die ambulante Versorgung zu überbrücken. Die Verordnung darf in einem Zeitraum von bis zu sieben Tagen erfolgen, dies gilt auch für Leistungen wie häusliche Krankenpflege und Heilmittel. Für die Verordnungen im Krankenhaus gelten dieselben Regelungen wie in der Arztpraxis. Auch die Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit gelten analog.
Weitere Informationen zum Thema „Verordnen im Rahmen des Entlassmanagements“ erhalten Sie auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Die R+V BKK ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft BAN und kooperiert mit der Gesundheitsservice Management GSM GmbH.
Um Verzögerungen bei der Anschlussversorgung unserer Versicherten zu vermeiden, bitten wir Sie bei der Verordnung einer stationären Anschlussrehabilitation darauf zu achten, dass eine der Vertragskliniken unserer Kooperationspartner für die nahtlose weitergehende Behandlung ausgewählt wurde. Die Kliniken, welche für eine Anschlussrehabilitation zur Verfügung stehen, können Sie über folgende Links einsehen:
Rehakliniken der Arbeitsgemeinschaft BAN
(Benutzername: ruvbkk Passwort: krankenhaus)
Rehakliniken Gesundheitsservice
Allgemeine Fragen und/oder schriftliche Anfragen bitte an:
0611-9990977979
Mit welchen Leistungserbringern die R+V BKK im Hilfsmittelbereich einen Versorgungsvertrag geschlossen hat, erfahren Sie über unsere Vertragspartnersuche. Geben Sie einfach die Postleitzahl der/des Versicherten und das benötigte Hilfsmittel in das jeweilige Suchfeld ein. In der Ergebnisliste finden Sie alle Partner, die Sie direkt kontaktieren können.
Allgemeine Fragen und/oder schriftliche Anfragen bitte an:
0611-9990977978
Der BKK PflegeFinder unterstützt Sie dabei, eine ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung zu finden (auch Kurzeitpflege, Tages- und Nachtpflege). In den Detailinformationen zur jeweiligen Einrichtung finden Sie Bewertungen der Pflegeeinrichtungen hinsichtlich Leistungen und Qualität (Transparenzberichte nach § 115 SGB XI) sowie Vergütungsinformationen.
Allgemeine Fragen und/oder schriftliche Anfragen bitte an:
0611-9990977960
Wir unterstützen unsere Versicherten dabei, im Anschluss an ihre Krankenhausbehandlung zeitnah einen ambulanten Arzttermin zu vereinbaren.
Arzt-Terminservice
Unser Arzt-Terminservice hilft unseren Versicherten, zeitnah ärztliche Behandlungstermine zu vereinbaren. Vermittelt werden u. a.:
Weiterhin bietet der Arztterminservice Adressauskünfte für folgende Bereiche:
Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen
Die Terminservicestellen vermitteln nur Facharzttermine (Überweisung muss vorliegen) und Termine für ein Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde oder für eine Akutbehandlung. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Die R+V BKK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe. Weitere Informationen finden Sie hier.
Allgemeine Fragen und/oder schriftliche Anfragen bitte an:
0611-9990977998