Stand: 08.01.2025
Die R+V Betriebskrankenkasse, 65215 Wiesbaden, Telefonnummer: 0611 99909-0, E-Mail-Adresse: epa@ruv-bkk.de im Folgenden „R+V BKK“ genannt, bietet ihren Versicherten, also Ihnen, ab dem 15. Januar 2025 die Nutzung einer versichertengeführten, von der Gesellschaft für Telematik zugelassenen, elektronischen Patientenakte (ePA) gem. § 342 Abs. 1 Satz 2 SGB V als Kernelement der digitalen medizinischen Anwendungen in mehreren Ausbaustufen an.
Die ePA wird nur zur Verfügung gestellt, nachdem Sie über die „ePA für alle“ informiert wurden und keinen Widerspruch hiergegen eingelegt haben. Mit der ePA soll Ihnen auf Verlangen Informationen, insbesondere zu Befunden (z. B. elektronische Arztbriefe), Diagnosen (z. B. elektronische Notfalldaten), durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen (z. B. der elektronische Medikationsplan) sowie zu Behandlungsberichten, für eine einrichtungs-, fach- und sektorenübergreifende Nutzung für Zwecke der Gesundheitsversorgung, insbesondere zur gezielten Unterstützung von Anamnese und Befunderhebung sowie eigene Gesundheitsdaten, barrierefrei elektronisch bereitgestellt werden.
Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Registrierung und Nutzung der ePA durch Sie dar. Sie gelten zwischen R+V BKK und Ihnen.
Weitere Informationen
können Sie dem Informationsmaterial entnehmen, welches von Ihnen während der gesamten Laufzeit dieser Nutzungsbedingungen über www.ruv-bkk.de/hilfe/epa abgerufen werden kann.
Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die zeitweise Überlassung der ePA in der gesetzlich vorgeschriebenen Form durch die R+V BKK an Sie. Die ePA ermöglicht Ihnen die sichere Speicherung, Übermittlung und Verwaltung Ihrer Gesundheitsdaten (z. B. Befunde, Laborberichte, Arztbriefe, etc.) und – sofern von der R+V BKK angeboten – zusätzliche Anwendungen.
Die ePA wird Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt..
Der Zugang zur ePA erfolgt über das Internet. Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für den Zugang zur ePA erforderlichen Hardware sind Sie verantwortlich. Sie müssen die erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der ePA vorhalten. Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Smartphone bzw. das Betriebssystem nicht manipuliert und schädlich verändert wurde (kein rooten oder jailbreaken). Vor der Nutzung der ePA ist die Durchführung Ihrer erfolgreichen Identifizierung vorgeschaltet. Die erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der ePA finden Sie auf der Website der R+V BKK unter www.ruv-bkk.de/hilfe/epa.
Über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen hinaus, haben Sie keinen Anspruch auf Überlassung der ePA in einer bestimmten Form, in einer bestimmten Ausgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten. Die R+V BKK behält sich vor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, einzelne – gesetzlich nicht vorgeschriebene – Funktionalitäten bzw. Leistungen der ePA zu ändern, insbesondere Funktionen bzw. Leistungen zu erweitern, zu beschränken oder ganz oder in Teilen zu beenden. Sie werden rechtzeitig vor einer etwaigen Beendigung von Funktionen bzw. Leistungen informiert und bekommen Gelegenheit, die von Ihnen gespeicherten Daten aus der ePA zu exportieren.
Die ePA und/oder einzelne Anwendungen können infolge technischer Störungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Sie haben keinen Anspruch gegen die R+V BKK darauf, dass die ePA und/oder die angebotenen Inhalte und Anwendungen stets oder zu bestimmten Zeiten verfügbar sind. Die R+V BKK ist nicht verpflichtet, den Zugang zur ePA oder bestimmten Inhalten und Anwendungen jederzeit ununterbrochen und fehlerfrei zu gewährleisten.
Die Patientenakte für alle (ePA für alle) wird ab dem 15. Januar 2025 für jeden Versicherten angelegt, der nach der Widerspruchsfrist von sechs Wochen nicht dagegen widersprochen hat. Ihre aktive Beantragung einer ePA ist nicht erforderlich. Die Nutzung dieser Akte kann online (durch Nutzung der ePA-App) oder offline (durch Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beim behandelnden Leistungserbringer erfolgen.
Der Prozess der Registrierung in der ePA-App beinhaltet mehrere Schritte. Voraussetzungen für einen erfolgreichen Durchlauf des Registrierungsprozesses ist, dass ein gültiges Versicherungsverhältnis bei der R+V BKK besteht und eine elektronische Patientenakte angelegt wurde.
Die Registrierung zur Nutzung der ePA als Applikation (App) auf einem Endgerät (z. B. Smartphone) erfolgen in deutscher Sprache.
Für die Einrichtung und Nutzung der ePA-App müssen Sie sich registrieren. Im Rahmen des Registrierungsvorganges werden Sie aufgefordert, die richtigen und vollständigen Informationen zu Ihrer Identität einzutragen. Am Anfang des Registrierungsprozesses erhalten Sie die Möglichkeit, diese Nutzungsbedingungen und die ePA-Datenschutzhinweise mit weiteren Informationen zur ePA zu lesen. Sie können die Dokumente über die dargestellten Links einsehen bzw. herunterladen und speichern. Sie müssen die Nutzungsbedingungen akzeptieren und die Kenntnisnahme der ePA-Datenschutzhinweise bestätigen.
Zur Nutzung der ePA-App ist eine Registrierung des Geräts erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass nur Sie selbst bzw. Ihr Vertreter auf die sensiblen Daten in der ePA zugreifen können. Das Endgerät – zum Beispiel das Smartphone – wird am Aktensystem registriert. Sie identifizieren sich im Zuge dessen mittels GesundheitsID. Eine Identifizierung per GesundheitsID ist zum Beispiel durch eine kombinatorische Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte mit PIN (eGK + PIN), oder den Personalausweis mit Onlineausweisfunktion mit PIN (nPA + PIN) möglich. Das verwendete Smartphone muss die NFC-Funktionalität unterstützen, damit eine Identifizierung mittels Online-Verfahren auf Smartcard-Basis möglich ist.
Die Freischaltung der ePA wird Ihnen in der ePA elektronisch angezeigt. Mit der Bestätigung der Freischaltung der ePA durch die R+V BKK kommt der Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und der R+V BKK auf Basis dieser Nutzungsbedingungen zustande. Ihnen wird die Bestätigung des Vertragsinhalts und die wesentlichen Informationen (Vertragsbeteiligte, Vertragsdatum) zum Nutzungsvertrag einschließlich einer Kopie der Nutzungsbedingungen überlassen, so dass Sie diese gesondert abspeichern können.
Mit Abschluss der Registrierung haben Sie alle notwendigen Aktivitäten zum Erhalt der Authentifizierung abgeschlossen. Im Anschluss kann die Einrichtung der ePA durchgeführt werden.
Sie sind berechtigt, den Prozess der Registrierung jederzeit abzubrechen, im Prozess eine Stufe zurückzuspringen, den Prozess zu pausieren und später fortzusetzen.
Die ePA ist eine durch Sie geführte elektronische Akte. Die Nutzung der ePA ist für alle Nutzer freiwillig. Sie können den Umfang der ePA-Funktionen jederzeit teilweise oder vollständig widersprechen.
Sie müssen gegenüber der R+V BKK vollständige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen und die Daten bis zur Beendigung dieses Nutzungsvertrags auf aktuellem Stand halten. Sie dürfen auf der ePA nur Informationen speichern und verwalten, die nach Ihrem besten Wissen richtig sind.
Sie dürfen die ePA nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere der Missbrauch von Funktionen der ePA, ist verboten. Sie dürfen Dritte jedoch über die Funktionen der ePA auf seine in der ePA gespeicherten Daten zugreifen lassen, soweit dies in der ePA ausdrücklich gestattet ist. Die ePA darf nicht zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten Dritter verwendet werden.
Sie müssen Ihre Zugangsdaten, mit denen Sie Zugang zur ePA bekommen, Dritten gegenüber geheim halten. Sie sind für jeden Zugriff auf die ePA mit Ihren Zugangsdaten verantwortlich. Der Nutzeraccount darf nicht an Dritte für den Zugriff auf die ePA weitergegeben werden.
Es ist verboten, die ePA für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie z. B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter.
Sie verantworten die Rechtmäßigkeit der von Ihnen in der ePA gespeicherten Inhalte. Die R+V BKK stellt mit der ePA lediglich die technische und organisatorische Plattform für Sie zur Verfügung. Die R+V BKK hat keine Kenntnis von den Inhalten, die Sie in der ePA gespeichert haben und übernimmt hinsichtlich der Inhalte keine Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben. Aus Sicht der R+V BKK handelt es sich folglich um fremde Inhalte. Sie dürfen keine Inhalte in der ePA speichern oder speichern lassen, die
Die R+V BKK ist verpflichtet, Zugriffe und Zugriffsmuster, die nicht einer Standard-Aktennutzung entsprechen, zu erkennen und passende Maßnahmen zur Schadensreduzierung und -vermeidung umzusetzen. Das bedeutet, dass die R+V BKK als Anbieter der ePA berechtigt ist, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, die Nutzung der ePA zu beeinflussen, wenn Sie die Grenzen der zulässigen Nutzung der ePA überschreiten, indem Sie gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen und die R+V BKK Sie zuvor und mit angemessener Frist zur Beseitigung bzw. Unterlassung des Verstoßes aufgefordert hat. Die R+V BKK kann zudem Ihre ePA löschen, soweit ihr begründete Indizien dafür vorliegen, dass Sie in Bezug auf zu löschende Daten die ePA in rechtsverletzender Weise nutzen.
Die ePA soll ihre Nutzer als lebenslange Akte begleiten. Im Falle des Todes ist die Akte jedoch nach den folgenden Vorgaben zu löschen.
Die R+V BKK hat gemäß § 344 Abs. 6 SGB V zwölf Monate nach Kenntnis des Todes eines Versicherten dessen elektronische Patientenakte zu löschen, es sei denn es werden entgegenstehende berechtigte Interessen durch Dritte während dieser Frist geltend gemacht und nachgewiesen.
Sie können zu Lebzeiten dafür sorgen, dass nach Ihrem Ableben Bevollmächtigte oder Erben Zugriff auf die verschlüsselten Daten bekommen können. Dies können Sie entweder durch Erteilung einer Vollmacht z. B. durch die „Vertreterregelung“ in der ePA-App tun oder durch Hinterlegen der PIN zur eGK mit dem Testament.
Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte stehen ausschließlich der R+V BKK zu. Die R+V BKK räumt Ihnen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches, auf die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beschränktes Recht ein, die ePA für private, nicht kommerzielle Zwecke zur Speicherung, Übermittlung und Verwaltung von eigenen Gesundheitsdaten zu nutzen.
Sie dürfen die ePA nur in dem Umfang nutzen, zu dem Sie durch den Nutzungsvertrag berechtigt sind und für den die ePA vorgesehen ist. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist verboten.
Es ist untersagt, die Software der ePA zurückzuübersetzen, zu disassemblieren, zu vervielfältigen, zu ändern, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten. Ausgenommen davon ist ein teilweises Dekompilieren zum Zwecke der Herstellung von Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der Software der ePA oder mit anderen Computerprogrammen unter den in § 69e Urheberrechtsgesetz angegebenen Beschränkungen. Sie sind jedoch zuvor verpflichtet, die R+V BKK um die notwendigen Informationen zu bitten. Erst wenn die R+V BKK Ihnen die notwendigen Informationen nicht innerhalb angemessener Zeit zur Verfügung stellt, dürfen Sie nach vorstehendem Satz 2 verfahren.
Die R+V BKK trägt dafür Sorge, dass Ihre Daten bei Bereitstellung der ePA geschützt und sicher sind. Sie haben während der gesamten Laufzeit dieses Nutzungsvertrags die volle Kontrolle über die von Ihnen oder auf Ihre Veranlassung (z. B. durch Ihren Arzt) in die ePA transportierten personenbezogenen Daten. Allein Sie entscheiden, welche Daten in der ePA gespeichert werden, wer auf die in der ePA gespeicherten Daten zugreifen darf und welche Daten wieder gelöscht werden. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die R+V BKK, zu den Möglichkeiten der selbständigen Speicherung und Löschung von Daten in der ePA und zu Ihren Rechten gegenüber der R+V BKK als Verantwortliche sind in den Datenschutzhinweisen für die ePA geregelt.
Ein Zugriff auf Inhalte der ePA ist ausschließlich berechtigten Personen und Einrichtungen möglich. Hierzu zählen Sie selbst oder Leistungserbringende (z. B. Ärzte), die sich in einem Behandlungskontext mit Ihnen befinden. Zudem können Sie der ePA bis zu fünf Vertretende befugen (z. B. Ehegatten oder (Enkel)Kinder), die auf Ihre ePA zugreifen dürfen. Die R+V BKK hat zu keiner Zeit Zugriff auf die von Ihnen in der ePA gespeicherten Daten.
Sie bestimmen eigenmächtig über die Datenströme in ihrer Patientenakte („Patientensouveränität“). Die Anbieter tragen durch datenschutz- und gesetzeskonforme Voreinstellungen zu einer sicheren Nutzung bei. Neben der vorgesehenen initialen Voreinstellung, dass alle Informationen im Versorgungskontext sichtbar sind, steht es Ihnen frei, Informationen auf Dokumentenebene zu verbergen und zu löschen.
Zusätzlich können durch Nutzung der ePA-App Einstellungen vorgenommen werden, um beispielsweise die Dauer des standardmäßig vorgegebenen Zugriffs im Rahmen des Behandlungskontextes zu erweitern oder einzuschränken. Zudem können Sie Zugriffe auf Dokumente durch ausgewählte Leistungserbringende beschränken oder löschen. Sie erhalten die Möglichkeit, die Nutzung Ihrer persönlichen Gesundheitsdaten nach eigenem Ermessen einzuschränken. Für eine Offline-Nutzung können derartige Einstellungen durch Vertreter eingerichtet werden.
Zum Zwecke der Datenschutzkontrolle für Sie erstellte Protokolleinträge werden für die Dauer von drei Jahren aufbewahrt. Danach erfolgt eine automatische Löschung. Die Protokolldaten können durch Sie oder durch Ihre befugten Vertreter mittels ePA-App eingesehen werden. Ohne ePA-App können Sie bei Ihrer zuständigen Ombudsstelle beantragen, die Protokolldaten zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Sämtliche Zugriffe auf die Daten der Patientenakte werden protokolliert, sodass Sie erkennen können, wer wann auf welche Ihrer Daten zugegriffen hat.
Die R+V BKK gewährleistet die grundsätzliche Lauffähigkeit der ePA. Sie beseitigt innerhalb angemessener Zeit auftretende Fehler in der ePA und trägt dafür Sorge, dass der Nutzung der ePA keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Gewährleistung unterliegt die jeweils aktuelle, für Sie verfügbare Version.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für unerhebliche Mängel.
Die R+V BKK genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie Updates im jeweiligen App-Store zum Herunterladen bereitstellt und Ihnen einen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
Eine Funktionsbeeinträchtigung der ePA, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. Ä. resultiert, ist kein Mangel.
Sie sind verpflichtet, der R+V BKK Mängel der ePA unverzüglich mitzuteilen. Sie werden der R+V BKK bei der Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung unterstützen, indem Sie insbesondere auftretende Probleme konkret beschreiben, die R+V BKK umfassend informieren und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewähren.
Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter Form wird keine Gewähr übernommen.
Stellt sich bei der Suche nach Fehlern und Fehlerursachen heraus, dass diese nicht auf einem Mangel der ePA beruhen, die ePA verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, liegt kein Mangel vor.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Die R+V BKK haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die R+V BKK nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen. Die R+V BKK haftet jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.
Eine verschuldensunabhängige Haftung der R+V BKK für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler gem. § 536a BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Leistungsverzögerungen hat die R+V BKK nicht zu vertreten bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit diese Umstände bei einem Vorlieferanten der R+V BKK eintreten. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn eines dieser Ereignisse zu einer von der R+V BKK nicht zu vertretenden Unmöglichkeit führt.
Sofern Daten, Dateien und Informationen von Dritten stammen und durch die R+V BKK lediglich verarbeitet werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche nach § 284 BGB auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Im Falle eines Datenverlustes haftet die R+V BKK nur, wenn Sie den in diesen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten im Umgang mit den in der ePA gespeicherten Daten nachgekommen sind. Die Haftung für die Wiederherstellung Ihrer Daten wird zudem der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, wenn sie in der von der R+V BKK angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel oder einer Garantieübernahme bleiben von diesen Haftungsregelungen unberührt.
§ 44a TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt unberührt.
Eine weitergehende Haftung der R+V BKK besteht nicht.
Die vorstehenden Angaben sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen der R+V BKK anwendbar.
Die R+V BKK bietet Ihnen einen ePA-Support, der allgemeine Fragen zu den Funktionen der ePA während der üblichen Bürozeiten von 09:00 bis 17:00 Uhr beantwortet. Die Berechtigung zum Zugriff auf den Support wird von der R+V BKK zu Beginn der jeweiligen Supportanfrage überprüft. Sie haben keinen Anspruch auf die Beantwortung von Fragestellungen binnen eines bestimmten Zeitraums.
Die Kündigung kann durch Sie mit Hilfe des Frontend vorgenommen werden. Da die gematik eine Kündigungsoption auch in Schriftform vorgesehen hat, besteht die Möglichkeit, dass die R+V BKK eine ePA in Ihrem Auftrag kündigt.
Zudem können Sie Ihrer ePA jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen. Ihren Widerspruch können Sie der R+V BKK gegenüber, oder über Ihre ePA-App bekanntgeben. Ihre ePA wird daraufhin vollständig und unwiderruflich gelöscht.
Wird der Widerspruch gegenüber der R+V BKK geäußert, kann die R+V BKK eine Frist festsetzen, bis zu der die unwiderrufliche Löschung ausgesetzt wird, um Ihnen die Möglichkeit einzuräumen, Ihre Dokumente herunterzuladen und zu sichern.
Die R+V BKK kann den Nutzungsvertrag kündigen, wenn
Die R+V BKK informiert Sie über die Kündigung und räumt Ihnen nach Eingang der Kündigung eine Frist von 28 Tagen ein, in der Sie Ihre Daten exportieren können. Nach Ablauf dieser Frist wird die ePA unwiderruflich gelöscht.
Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die R+V BKK ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit während der Laufzeit dieses Nutzungsvertrags zu ändern. Die R+V BKK informiert Sie über Abänderungen dieser Nutzungsbedingungen innerhalb der ePA-App. Sobald Sie die geänderten Nutzungsbedingungen akzeptieren, werden die Änderungen wirksam. Diese Nutzungsbedingungen gelten sowohl für den Online-Zugriff über die ePA-App als auch für den Offline-Zugriff außerhalb der App.
Sie können die jeweils gültige Fassung der Nutzungsbedingungen über die ePA-App (unter Profil Einwilligungen & Widerrufe) abrufen. Sofern Sie eine Abänderung der Nutzungsbedingungen nicht akzeptieren, bleiben die alten Nutzungsbedingungen in Kraft. In dem Fall ist die R+V BKK berechtigt, den Nutzungsvertrag in angemessener Frist zu kündigen.
Die R+V BKK ist zudem berechtigt, diese Nutzungsbedingungen ohne Einholen Ihres Einverständnisses abzuändern,
Für diese Nutzungsbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sind Sie Verbraucher und haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt während der Nutzung der ePA in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland, bleiben zwingende Rechtsvorschriften dieses anderen Staates getroffenen Rechtswahl unberührt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Nutzungsvertrag zur privaten Nutzung (d. h. die Nutzung gehört größtenteils weder zu Ihrer gewerblichen noch zu Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit) schließt.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, außer, wenn das Festhalten an den Nutzungsbedingungen eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien wäre.
Die R+V BKK hat eine Ombudsstelle eingerichtet. Sie können sich während der gesamten Laufzeit der ePA-Nutzung mit Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der ePA an diese Ombudsstelle wenden. Die Ombudsstelle berät Sie bei allen Fragen und Problemen bei der Nutzung der ePA. Die Ombudsstelle kann Ihre Zugriffsbeschränkung in der ePA setzen, Ihre Widersprüche durchsetzen und Ihnen die Protokolldaten aus Ihrer ePA bereitstellen.
Sie können die Ombudsstelle per E-Mail an epa@ruv-bkk.de kontaktieren.