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Zahnvorsorge

Regelmäßige Zahnvorsorge ist für Erwachsene und Kinder wichtig, um die Zähne lange gesund zu erhalten.

Wir übernehmen für Sie die Kosten für Zahnvorsorgeuntersuchungen, die Sie zweimal jährlich in Anspruch nehmen können. Bei Kindern und Jugendlichen sind weitere Untersuchungen pro Jahr vorgesehen.

Das Bonusheft

Wer als gesetzlich Versicherter regelmäßig die Kontrolltermine beim Zahnarzt wahrnimmt, für den bedeutet das Bonusheft bares Geld.

Die Vorzüge eines sorgfältig und regelmäßig geführten Bonusheftes machen sich dann bemerkbar, wenn Sie Zahnersatz wie etwa eine Krone, eine Brücke oder eine herausnehmbare Prothese benötigen. Waren Sie mindestens in den letzten fünf Jahren, besser noch in den letzten zehn Jahren, wenigstens einmal im Kalenderjahr zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt? Dann belohnen wir Sie mit einem höheren Zuschuss für Ihren Zahnersatz. Für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren sind halbjährliche Untersuchungen vorgesehen.

Die Vorsorgeuntersuchungen müssen durch den behandelnden Zahnarzt durch Stempel, Unterschrift und Datumsangabe im Bonusheft bestätigt werden.

NEU! Sie können sich diese Vorsorgeuntersuchungen jetzt auch in Ihrer elektronischen Patientenakte durch die Zahnarztpraxis einstellen lassen.

Verlust des Bonusheftes

Der Verlust des zahnärztlichen Bonusheftes ist stets problematisch. Um es zu ersetzen, müssen die erfolgten Vorsorgeuntersuchungen vom jeweiligen Zahnarzt schriftlich bestätigt werden. Ist ein Zahnarzt umgezogen oder gar verstorben, kann die Beschaffung der Daten unmöglich werden.

Tipp

Legen Sie am besten von allen wichtigen Dokumenten eine Kopie an und verwahren Sie diese an einem sicheren Ort! Dies hilft Ihnen nicht nur bei der Bezuschussung des Zahnersatzes, sondern auch bei der Wiederbeschaffung anderer wichtiger Dokumente.

Das Bonusheft sollten Sie zudem nicht permanent wie einen Ausweis mit sich herumtragen, sondern lieber zu Hause aufbewahren. Wer auf der ganz sicheren Seite sein möchte, lässt sich seine Fotokopien von einer Behörde, wie z. B. einer Krankenkasse oder der Stadt- bzw. Ortsverwaltung, beglaubigen.