Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die im Kieferknochen verankert werden. Auf diese werden Brücken oder Kronen befestigt. Ein Implantat kann zum Beispiel eine entstandene Lücke durch den Verlust eines Zahns ersetzten. Grundsätzlich tragen Sie die Kosten für das Implantat und die damit verbundenen Leistungen selbst.
Die R+V BKK übernimmt für Sie den Festzuschuss für den Zahnersatz auf dem Implantat. Das nennt sich Suprakonstruktion. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Regelversorgung. Dabei kommt es immer auf den individuellen Zahnbefund an.
Für die Suprakonstruktion stellt Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan auf, der vor der Behandlung von uns genehmigt werden muss. Der Zahnarzt übermittelt den Heil- und Kostenplan elektronisch an uns. Sie brauchen nichts weiter zu tun.
An Implantaten dürfen wir uns nur dann beteiligen, wenn schwerste Kieferdefekte vorhanden sind und herkömmlicher Zahnersatz nicht möglich ist. Außerdem muss die Versorgung im Rahmen eines medizinischen Gesamtbehandlungskonzeptes erfolgen, das sich aus zahnmedizinischen und humanmedizinischen Bestandteilen zusammensetzt. Ihr Zahnarzt informiert Sie über die Voraussetzungen. Zur Feststellung, ob die Voraussetzungen vorliegen, müssen wir einen Gutachter einschalten.
Für die Prüfung, ob wir die Kosten tragen, reichen Sie bitte vor Beginn der Behandlung eine Kostenaufstellung von Ihrem behandelnden Kieferchirurgen oder Zahnarzt ein.
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