Für bestimmte stromführende Hilfsmittel, wie z. B. Sauerstoffkonzentratoren, CPAP-Geräte oder Elektrorollstühle können Sie einen Stromkostenzuschuss erhalten.
Das Hilfsmittel muss ärztlich verordnet und von uns vorab genehmigt worden sein.
Von der Stromkostenerstattung ist die Energieversorgung von Hörgeräten für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ausgeschlossen.
Stromkosten für Pflegehilfsmittel, Treppenlifte sowie privat gekaufte Hilfsmittel können wir nicht bezuschussen.