Stoma-Artikel unterstützen Patienten bei der Ausscheidung von Harn und Stuhl, wenn dies auf natürlichem Weg nicht mehr möglich ist – beispielsweise nach bestimmten chirurgischen Eingriffen. Verwendet werden Hilfsmittel wie Auffangbeutel und zugehörige Basis- und/oder Hautschutzplatten.
Bitte lassen Sie sich zunächst die medizinische Notwendigkeit des Stoma-Artikels von Ihrem Arzt auf einer Verordnung bescheinigen.
Im Anschluss daran können Sie über unsere Vertragspartnersuche einen geeigneten Vertragspartner in Ihrer Nähe finden, dem Sie dann die Verordnung vorlegen.
Der Vertragspartner kümmert sich um die weiteren Schritte und lässt die Versorgung durch uns prüfen und genehmigen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Nutzung der Stoma-Artikel direkt an den Vertragspartner. Dieser steht Ihnen gerne mit fachlicher Kompetenz zur Verfügung. Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10% des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.
Wählen Sie einen Leistungserbringer, der nicht zu unseren Vertragspartnern zählt, können Mehrkosten anfallen.
Bei einer höherwertigen Versorgung können ebenfalls Mehrkosten entstehen, die wir Ihnen leider nicht erstatten dürfen. Jedoch sind unsere Vertragspartner dazu verpflichtet, Ihnen mindestens eine aufzahlungsfreie Versorgung anzubieten.
Sie brauchen die Stoma-Artikel nicht zurückzugeben.
Gerne beraten Sie unsere Experten zu Ihrem Anliegen auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-978 zu unseren Servicezeiten .