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Stationäre Vorsorgemaßnahme

Stationäre Vorsorgemaßnahmen sollen im Gegensatz zu Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation Gefährdungen der Gesundheit, die potentiell zu einer Erkrankung führen könnten, beseitigen.

Vorrangig zur Zielerreichung ist jedoch die ambulante Vorsorgemaßnahme. Nur wenn diese medizinisch begründet nicht ausreicht, oder nicht möglich ist, kann eine stationäre Vorsorgemaßnahme in Betracht kommen.

Im Gegensatz zur ambulanten Vorsorgemaßnahme am Kurort erfolgt die Unterbringung bei der stationären Vorsorge in einer Vorsorgeeinrichtung. Dabei werden Behandlungskosten, Unterkunft und Verpflegung von der R+V BKK übernommen.

Einen Antrag senden wir Ihnen gerne zu. Bitte füllen Sie diesen zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt aus und senden uns diesen Antrag zu.