Für viele Frauen ist eine Schwangerschaft ein wunderbares Ereignis. Andere hingegen erwägen aufgrund verschiedenster Ursachen oder Probleme einen Schwangerschaftsabbruch.
Wir übernehmen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn er aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikation erforderlich ist. Die Kosten werden dann von Ihrem Arzt über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet. Eine vorherige Beantragung der Kostenübernahme ist nicht erforderlich, da Ihr Arzt die notwendige Feststellung trifft.
Soll der Schwangerschaftsabbruch auf Ihren eigenen Wunsch erfolgen, handelt es sich um einen sogenannten rechtswidrigen Abbruch. Er ist aber nicht strafbar, wenn der Abbruch von einem Arzt innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen wird. Außerdem müssen Sie sich mindestens drei Tag vor dem Eingriff bei einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle haben beraten lassen. Sie erhalten als Nachweis darüber eine Bescheinigung der Beratungsstelle. Diese legen Sie bei Ihrem Arzt vor, der den Abbruch durchführen wird.
Die R+V BKK übernimmt in diesem Fall für Sie die Kosten für:
Die Kosten für die Vornahme des Abbruchs tragen Sie selbst. Das gilt auch für die medizinische Nachsorge bei einem komplikationslosen Verlauf. Wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben, können Sie bei uns eine Kostenübernahme beantragen. Wir übernehmen dann im Auftrag Ihres Bundeslandes, unter Berücksichtigung bestimmter Einkommensgrenzen, die Kosten.
Bitte rufen Sie uns unter 0611 99909-998 an. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen und senden Ihnen im Anschluss den Antrag zu.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme bitte unbedingt vor dem Abbruch. Unsere Kostenübernahmeerklärung müssen Sie Ihrem Arzt vor dem Eingriff vorlegen, um die Kostenübernahme sicherzustellen.
Lassen Sie sich vor einem Schwangerschaftsabbruch ausführlich beraten. Direkt bei Ihrem Arzt oder aber bei einer der folgenden Beratungsstellen.
Weitere Beratungsstellen finden Sie auf der Homepage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.