Rollstühle ermöglichen Menschen mit stark eingeschränkter Gehfähigkeit, sich allein oder mit fremder Hilfe fortzubewegen. Verschiedene Zusätze wie z. B. Stockhalter, sind je nach medizinischer Notwendigkeit in der Versorgung inbegriffen.
Bitte lassen Sie sich zunächst die medizinische Notwendigkeit des Rollstuhls von Ihrem Arzt auf einer Verordnung bescheinigen.
Senden Sie uns dann bitte die Verordnung zu, gerne auch über Meine R+V BKK.
Unser Vertragspartner kümmert sich darum, dass der Rollstuhl auf direktem Weg zu Ihnen nach Hause kommt. Sollte es Fragen oder Probleme geben, setzt er sich selbstverständlich zügig mit Ihnen in Verbindung.
Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Vertragspartner in Verbindung, von dem Sie den Rollstuhl erhalten haben. Der Vertragspartner berät Sie kompetent und wird, sofern notwendig, alle erforderlichen Schritte zur Reparatur einleiten.
Die Reparatur durch den Vertragspartner ist für Sie kostenlos.
Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.
Wählen Sie einen Leistungserbringer, der nicht zu unseren Vertragspartnern zählt, können Mehrkosten anfallen.
Bei einer höherwertigen Versorgung können ebenfalls Mehrkosten entstehen, die wir Ihnen leider nicht erstatten dürfen. Jedoch sind unsere Vertragspartner dazu verpflichtet, Ihnen mindestens eine aufzahlungsfreie Versorgung anzubieten.
Wenn Sie Ihren Rollstuhl nicht mehr benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Vertragspartner in Verbindung, um eine Abholung zu vereinbaren.
Rollatoren zählen allgemein zu den Gehhilfen und stellen bei Krankheit eine stabile Unterstützung bei der Fortbewegung im Alltag dar. Ziel ist die Erweiterung des zunächst eingeschränkten Bewegungsradius. Verschiedene Zusätze sind je nach medizinischer Notwendigkeit in der Versorgung inbegriffen.
Bitte lassen Sie sich zunächst die medizinische Notwendigkeit des Rollators von Ihrem Arzt auf einer Verordnung bescheinigen.
Senden Sie uns dann bitte die Verordnung zu, gerne auch über Meine R+V BKK.
Unser Vertragspartner kümmert sich darum, dass der Rollator auf direktem Weg zu Ihnen nach Hause kommt. Sollte es Fragen oder Probleme geben, setzt er sich selbstverständlich zügig mit Ihnen in Verbindung.
Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Vertragspartner in Verbindung, von dem Sie den Rollator erhalten haben. Der Vertragspartner berät Sie kompetent und wird, sofern notwendig, alle erforderlichen Schritte zur Reparatur einleiten.
Die Reparatur durch den Vertragspartner ist für Sie kostenlos.
Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von jeglichen Zuzahlungen befreit.
Wählen Sie einen Leistungserbringer, der nicht zu unseren Vertragspartnern zählt, können Mehrkosten anfallen.
Bei einer höherwertigen Versorgung können ebenfalls Mehrkosten entstehen, die wir Ihnen leider nicht erstatten dürfen. Jedoch sind unsere Vertragspartner dazu verpflichtet, Ihnen mindestens eine aufzahlungsfreie Versorgung anzubieten.
Wenn Sie Ihren Rollator nicht mehr benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Vertragspartner in Verbindung, um eine Abholung zu vereinbaren.
Unsere Pauschalen mit den Vertragspartnern gelten für 5 Jahre. Nach diesem Zeitraum benötigen Sie eine Folgebescheinigung von Ihrem Arzt, um den Rollator weiterhin nutzen zu können.
In der Pauschale enthalten sind Zubehör wie z. B. ein Korb oder ein Tablett. Es fallen für diese Artikel also keine weiteren Kosten für Sie an, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.
Gehhilfen unterstützen durch Krankheit oder Operation in der Mobilität beeinträchtigte Menschen dabei, beweglich und selbstständig zu sein und entlasten die Gelenke. Zu den Gehhilfen zählen z. B. Gehstöcke, Krücken, Gehgestelle oder auch Gehwagen.
Bitte lassen Sie sich zunächst die medizinische Notwendigkeit der Gehhilfe von Ihrem Arzt auf einer Verordnung bescheinigen.
Senden Sie uns dann bitte die Verordnung zu, gerne auch über Meine R+V BKK.
Unser Vertragspartner kümmert sich darum, dass die Gehhilfe auf direktem Weg zu Ihnen nach Hause kommt. Sollte es Fragen oder Probleme geben, setzt er sich selbstverständlich zügig mit Ihnen in Verbindung.
Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Vertragspartner in Verbindung, von dem Sie die Gehhilfe erhalten haben. Der Vertragspartner berät Sie kompetent und wird, sofern notwendig, alle erforderlichen Schritte zur Reparatur einleiten.
Die Reparatur durch den Vertragspartner ist für Sie kostenlos.
Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10% des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von jeglichen Zuzahlungen befreit.
Wählen Sie einen Leistungserbringer, der nicht zu unseren Vertragspartnern zählt, können Mehrkosten anfallen.
Bei einer höherwertigen Versorgung können ebenfalls Mehrkosten entstehen, die wir Ihnen leider nicht erstatten dürfen. Jedoch sind unsere Vertragspartner dazu verpflichtet, Ihnen mindestens eine aufzahlungsfreie Versorgung anzubieten.
Wenn Sie Ihre Gehhilfe nicht weiter benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Vertragspartner in Verbindung um eine Abholung zu vereinbaren.
In einigen Fällen kann es sein, dass unser Vertragspartner Sie darauf hinweist, dass sie die Gehhilfe behalten können. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun.
Gerne beraten Sie unsere Experten zu Ihrem Anliegen auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-978 zu unseren Servicezeiten .