Liegen Erkrankungen vor, die Sie im Alltag und Beruf beeinträchtigen und hat die bisherige intensive haus- und fachärztliche Behandlung nicht zum gewünschten Behandlungsziel geführt, können ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen ärztlich verordnet werden.
Der erste Weg führt daher zum behandelnden Arzt. Besprechen Sie mit diesem, ob eine Rehabilitationsmaßnahme für Sie in Frage kommt. Falls ja, leitet die Sie betreuende Praxis die weitere Antragsstellung ein und hat, je nach Maßnahme, das entsprechende Antragsformular ggf. vorliegen.
Wichtig: Für Rehabilitationsmaßnahmen, die zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit durchgeführt werden müssen, ist Ihr Rentenversicherungsträger zuständig. In diesen Fällen dürfen wir keine Rehabilitationsmaßnahmen bewilligen und leiten ggf. gestellte Anträge an den zuständigen Rehabilitationsträger weiter. Die Anträge für eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme können Sie über die Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung direkt online stellen.
Können wir die Rehabilitationsmaßnahme bewilligen, suchen wir für Sie eine unserer qualifizierten und regelmäßig qualitätsgeprüften Vertragseinrichtungen speziell auf Ihr Krankheitsbild und Ihre Bedürfnisse abgestimmt aus. Gerne versuchen wir Ihre berechtigten Wünsche bei der Wahl der Klinik zu berücksichtigen.
Unterstützung bekommen wir im stationären Bereich von unserem Partner, dem Gesundheitsservice der Betriebskrankenkassen. Dieser sorgt dafür, dass Sie schnellstmöglich einen Aufnahmetermin bekommen und regelt alles Weitere in Absprache mit Ihnen und der Reha-Klinik. Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Kosten der Maßnahme werden abzüglich Ihres gesetzlichen Eigenanteils in Höhe von 10 EUR kalendertäglich von uns voll übernommen.
Haben Sie weiterführende Fragen, so nehmen Sie bitte unter 0611 99909-979 mit uns Kontakt auf.
Unter www.gsm-gesund.de finden Sie nähere Informationen zu unseren Vertragskliniken und dem Gesundheitsservice.