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Perücken

Viele Menschen leiden unter krankheitsbedingtem Haarverlust. Es wird hierbei unterschieden zwischen temporärem Haarverlust, beispielsweise durch eine Chemotherapie, oder aber dauerhaftem Haarverlust, der u. a. bei der Krankheit Alopezie auftritt. In all diesen Fällen kann eine individuelle Perücke, wahlweise aus Kunst- oder Echthaar, als Hilfsmittel in Betracht gezogen werden. Dies gilt selbstverständlich für alle Altersgruppen.

Bitte lassen Sie sich zunächst die medizinische Notwendigkeit einer Perücke von Ihrem Arzt auf einer Verordnung bescheinigen.

Im Anschluss daran können Sie über unsere Vertragspartnersuche ein geeignetes Perückenstudio in Ihrer Nähe finden, dem Sie dann die Verordnung vorlegen.

Das Perückenstudio kümmert sich um die weiteren Schritte und lässt die Versorgung durch uns prüfen und genehmigen.

Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Perückenstudio in Verbindung, von dem Sie die Perücke haben. Das Studio berät Sie kompetent und wird, sofern notwendig, alle erforderlichen Schritte zu einer Reparatur einleiten.

Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.

Bei einer höherwertigen Versorgung können Mehrkosten entstehen, die wir Ihnen leider nicht erstatten dürfen. Jedoch sind unsere Vertragspartner dazu verpflichtet, Ihnen mindestens eine aufzahlungsfreie Versorgung anzubieten.

Sie brauchen Ihre Perücke nicht zurückzugeben.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten Sie unsere Experten zu Ihrem Anliegen auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-978 zu unseren Servicezeiten .