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Online-Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Die Zahl psychischer und psychosomatischer Erkrankungen wächst beständig. Betroffen sind vor allem Kinder und Jugendliche, die in der Folge oft lange auf einen Therapieplatz warten müssen. Zusammen mit unserem Vertragspartner medicalnetworks bieten wir daher unseren Versicherten die Möglichkeit zu einer videogestützten Online-Psychotherapie, die den Patientinnen und Patienten schnell hilft und einem chronischen Verlauf vorbeugt.

Die Online-Psychotherapie erleichtert auch Menschen auf dem Land oder mit eingeschränkter Mobilität den Zugang zu einer psychotherapeutischen Behandlung. Der Vertrag sieht zudem einen integrierten Behandlungsansatz vor, der die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen im ambulanten und im stationären Bereich fördert, um Therapieerfolge dauerhaft zu festigen.

Modul Online-Therapie

Ist die Notwendigkeit einer videogestützten Online-Psychotherapie festgestellt, wird ein zeitnaher Beginn der Richtlinientherapie vereinbart. Bei Bedarf kann zusätzlich zur psychotherapeutischen Behandlung eine zeitgleiche pharmakologische Behandlung durch einen Psychiater oder eine Kinder- und Jugendpsychiaterin veranlasst werden.

Persönliches interaktives Clearingassessment

Ziel des persönlichen Gespräches ist die (differential-)diagnostische Abklärung der Indikation für die videogestützte Psychotherapie im Einzelsetting sowie eine ausführliche Beratung und Aufklärung über Online-Psychotherapie. Zudem wird geklärt, ob die medizinischen und technischen Teilnahmevoraussetzungen für eine digitale Psychotherapie gegeben sind. Des Weiteren werden die Kriterien zum Ausschluss einer Online-Psychotherapie untersucht (u. a. Suizidalität, Schizophrenien, andere Abhängigkeitserkrankungen).

Onlinebasiertes interaktives Clearingassessment

Gegenstand des online geführten Gesprächs sind die Erhebung der Eigen-, Familien- und Krankheitsanamnese sowie eine vertiefte Exploration (bei Kindern zusammen mit einer Bezugsperson). Zudem beurteilt der Psychotherapeut erneut, ob die medizinischen und technischen Teilnahmevoraussetzungen für eine digitale Psychotherapie gegeben sind.

Online-Diagnostik 1

Die Diagnostik wird mittels klinischer Interviews und standardisierter klinischer Fragebögen durchgeführt.

Onlinebasiertes Interventionsgespräch 1

Der Patient erhält eine Rückmeldung über die Diagnose und das Krankheitsbild. Die Motivation zur videogestützten Therapie wird erneut überprüft. Ist die Indikation gegeben und der Versicherte ist motiviert, wird er und ggf. seine Eltern über die Online-Kurzzeittherapie sowie eine ggf. psychiatrische Mitbehandlung aufgeklärt. Ist eine digitale Psychotherapie nicht indiziert, erhält der Patient weitere Empfehlungen (z. B. digitale Selbsthilfetools, tagesklinische oder stationäre Behandlungen oder ambulante Maßnahmen vor Ort).

Online-Kurzzeittherapien

Online-Kurzzeittherapien im Einzelsetting oder mit Bezugsperson.

Kurze videogestützte Gespräche

Diese kurzen therapeutischen Einheiten können während der Online-Kurzzeittherapie zwischen den Sitzungen mit der Patientin oder dem Patienten durchgeführt werden.

Onlinebasiertes Interventionsgespräch 2

Der Therapeut bespricht mit dem Patienten und ggf. Bezugspersonen den Therapieverlauf und die bisher erreichten Ziele. Er thematisiert eine mögliche Verlängerung der Online-Kurzzeittherapie und spricht weitere therapeutische Maßnahmen an (u. a. digitale Selbsthilfetools, evtl. tagesklinische, stationäre Behandlungen oder ambulante Maßnahmen vor Ort).

Online-Diagnostik 2

Der Therapeut ermittelt in einem klinischen Interview mit dem Patienten den Therapiefortschritt sowie die aktuelle diagnostische Einordnung und bespricht mit ihm das Ergebnis.

Nachsorgegespräche

Die Nachsorgegespräche dienen der erneuten Rückfallprophylaxe. Sie finden ungefähr vier Wochen nach der letzten Online-Behandlung statt. Inhaltlich knüpft der Psychotherapeut hier an zentrale Inhalte der Online-Behandlung an, greift etwaige Schlüsselsituationen auf und analysiert kritische Punkte bzw. bespricht Alternativen zur Bewältigung.

Psychopharmakologische Online-Beratung

Liegt eine entsprechende medizinische Indikation vor und fehlt ein niedergelassener Psychiater, zieht der die Behandlung leitende Psychotherapeut einen Telepsychiater hinzu. Dieser führt eine telepsychiatrische Behandlung durch, um eine pharmakologische Behandlung einzuleiten bzw. konsiliarisch im Rahmen der Verhaltenstherapie tätig zu werden (inklusive Verordnungsversand an den Versicherten – ab Verfügbarkeit als eRezept).

So profitieren Sie von unserem Versorgungsvertrag:

  • Schneller und einfacher Therapiezugang für Kinder und Jugendliche auf der Basis einer videogestützten Online-Psychotherapie.
  • Vernetzung und Verzahnung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiatern und Psychiatern sowie die Dokumentation der Behandlung nach einem einheitlichen System auf einer gemeinsamen Dokumentationsplattform, die allen an der besonderen Versorgung Beteiligten im jeweils erforderlichen Umfang zugänglich ist.
  • Nach einer stationären Behandlung erhält die Patientin bzw. der Patient im Rahmen des Entlassmanagements die Möglichkeit, eine ambulante Online-Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
  • Leitliniengerechte psychotherapeutische und/oder pharmakologische Behandlung, bei der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychiater bzw. Psychiater und Psychologische Psychotherapeuten zusammenarbeiten.
  • Vermeidung von Doppelversorgungen.
  • Verkürzung von Wartezeiten durch schnelle Terminvergabe nach Indikationsstellung und zeitlich genau definierte Behandlungsabläufe.
  • Vermeidung von Behandlungsverzögerungen und -abbrüchen.

An unserem bundesweiten Angebot können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit den folgenden Indikationen teilnehmen (in Klammer jeweils der ICD-10-GM-Code):

  • Leichte depressive Episode (F32.0)
  • Mittelgradige depressive Episode (F32.1)
  • Schwere depressive Episode, ohne psychotische Symptomen (F32.3)
  • Rezidivierende depressive Störung, leichte Episode (F33.0)
  • Rezidivierende depressive Störung, mittelgradige Episode (F33.1)
  • Rezidivierende depressive Störung, schwere Episode ohne psychotische Symptome (F33.2)
  • Dysthymia (F34.1)
  • Phobische Störungen (F40.)
  • Andere Angststörungen (F41.)
  • Zwangsstörungen (F42.)
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen (F43.)
  • Somatoforme Störungen (F45.)
  • Essstörungen (F50.)
  • Nichtorganische Schlafstörungen (F51.)
  • Sexuelle Funktionsstörungen, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit (F52.)
  • Spezifische Persönlichkeitsstörungen (F60.)
  • Abnorme Gewohnheiten und Störungen der Impulskontrolle (F63.)
  • Störungen der Geschlechtsidentität (F64.)
  • Störungen der Sexualpräferenz (F65.)

Die Teilnahme am Vertrag ist freiwillig.

Sie erklären Ihre Teilnahme schriftlich oder elektronisch bei einem der am Vertrag teilnehmenden Leistungserbringer. Die Teilnahmeerklärung regelt zusammen mit der Versicherteninformation das Nähere zur Durchführung der Teilnahme. Dies betrifft insbesondere die Regelungen zur zeitlichen Bindung an die Teilnahme, zur Bindung an die vertraglichen Leistungserbringer, zu den Folgen bei Pflichtverstößen, zur Angabe der Abrechnungsdienstleister, soweit die Abrechnung nicht direkt über den Leistungserbringer erfolgt, sowie ggf. zur Information über den beabsichtigten Austausch von Teilnehmerlisten für Abrechnungszwecke zwischen der R+V BKK und dem Leistungserbringer bzw. dem Abrechnungsdienstleister.

Ansprüche von Ihnen werden unmittelbar und mittelbar durch den Vertrag nicht begründet. Leistungen nach diesem Vertrag dürfen ausschließlich gegenüber den Versicherten erbracht werden, die ihre Teilnahme an dem Vertrag gemäß Absatz 2 schriftlich erklärt haben.

Die gegenwärtig geltenden Ausnahmeregelungen aufgrund der Corona-Pandemie lassen es zu, dass bei einer Online-Psychotherapie derzeit auch das Eingangsgespräch als „onlinebasiertes interaktives Clearingassessment“ digital durchgeführt werden kann. Insoweit ist die Vertragsumsetzung bundesweit möglich.

Sobald diese coronabedingte Ausnahmesituation nicht mehr besteht und ein persönliches Eingangsgespräch (wieder) erforderlich wird (Persönliches interaktives Clearingassessment) erfolgt die Vertragsumsetzung zunächst in den Bundesländern Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Bei Interesse an unserem Angebot für eine Online-Psychotherapie für Kinder und Jugendliche beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von medicalnetworks gerne telefonisch unter: 0561 76 68 55-0.

Auf der Website von medicalnetworks können Sie sich zu dem Versorgungsprogramm direkt anmelden.

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