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Medicalnetworks – Ambulantes Operieren

Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus – eine ambulante Operation kann für Patienten etliche Hürden haben und viel Lauferei bedeuten

Mit medicalnetworks bieten wir eine besondere Versorgung an, bei der viele medizinische Leistungsträger von Beginn bis zum Ende der Behandlung Hand in Hand zusammenarbeiten.

Eine Teilnahme an dem Vertrag ist nur bei einem am Vertrag teilnehmenden Vertragsarzt möglich.

Besondere ambulante operative Eingriffe in den Disziplinen:

  • Nase (Nebenhöhlen usw.)
  • Schulter (Oberflächenersatzprothese)
  • Handgelenk (Arthrose, Karpaltunnelsyndrom)
  • Bauchraum und Anus (Blinddarm, Gallenblase, Leistenbruch usw.)
  • Hüftgelenk (Endoprothesen usw.)
  • Kniegelenk (Knieendoprothese, Kreuzbandplastiken)
  • Gefäßsystem der Beine (Venenstripping, ggf. mit Radiowelle oder Laser)
  • Fuß (Hammerzeh, Vorfußrekonstruktion)
  • Gelenke (Arthroskopie)
  • Entfernung der Gebärmutter
  • Myomenentfernung an der Gebärmutter
  • Transurethrale Prostataausschabung
  • Extrakorporale Stoßwellenzertrümmerung von Nierensteinen

Hausärzte

  • Notwendige präoperative ärztliche Untersuchungen.
  • Weiterleitung der hausärztlichen Anamnese und Untersuchungsergebnisse an den Operateur.
  • Ärztliche Wundverbandskontrolle und -wechsel. Kontrolle der medikamentösen Therapie, ärztliche Beratungsgespräche über körperliche Aktivierung und Lebensführung nach der Operation.
  • Notwendige postoperative ärztliche Untersuchungen im Zeitraum von bis zu 14 Tagen nach der Operation.
  • Dokumentation der Behandlung nach einheitlichem System auf der gemeinsamen Dokumentationsplattform, die allen an der besonderen Versorgung Beteiligten im jeweils erforderlichen Umfang zugänglich ist.

Fachärzte

  • Feststellung der OP-Indikation und Einschreibung des Versicherten in die besondere Versorgung.
  • Durchführung der Operation einschließlich der hierzu notwendigen Aufklärung sowie das zur Verfügung stellen des Verbrauchsmaterials.
  • Aufklärung durch den Facharzt für Anästhesie und zur Verfügung stellen des Verbrauchsmaterials.
  • Versorgung mit Eigenblut und Fremdblut.
  • Versorgung mit Medikamenten (welche im Zusammenhang mit der Operation anfallen), durchgängige Patientenversorgung nach Facharztstandard (auch an Wochenenden und Feiertagen).
  • Dokumentation der Behandlung nach einheitlichem System auf der gemeinsamen Dokumentationsplattform, die allen an der besondere Versorgung Beteiligten im jeweils erforderlichen Umfang zugänglich ist.
  • Notwendige postoperative fachärztliche Untersuchungen im Zeitraum von bis zu 14 Tagen nach der Operation.

Krankenhäuser

  • Durchführung der stationären, operativen Eingriffe (wenn möglich mikroinvasiv) durch einen Facharzt unter Verwendung von qualitätsgeprüften lmplantaten.
  • Reibungslose Überleitung des Versicherten in die ambulante Versorgung durch Dokumentation der Behandlung auf der gemeinsamen Dokumentationsplattform, die allen an der besonderen Versorgung Beteiligten im jeweils erforderlichen Umfang zugänglich sein muss.
  • Notwendige postoperative fachärztliche Untersuchungen im Zeitraum von bis zu 14 Tagen nach der Operation.

Operativ tätige Leistungserbringer führen die Eingriffe nach dem Leistungskatalog des Vertrages in Einrichtungen aus, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Bei ambulanten Eingriffen:
    Es handelt sich um eine Einrichtung mit einer vertragsärztlichen Zulassung.
  • Bei Eingriffen mit einer Verweildauer von bis zu 3 Nächten / 4 Tagen:
    Es handelt sich um eine Einrichtung, die von Vertragsärzten als Praxisklinik im Sinne des § 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V in Verbindung mit § 140a Abs. 3 Nr. 4 SGB V betrieben wird.
  • Bei stationären Eingriffen über 3 Nächte / 4 Tage:
    Es handelt sich um eine Einrichtung mit Zulassung nach § 108 SGB V.