Der Wunsch nach einem Kind lässt sich manchmal nicht so einfach umsetzen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen!
Glücklicherweise kann die fortschrittliche Medizin heutzutage bei der Familienplanung helfen. Wir unterstützen Sie gerne dabei! Dazu sind in Deutschland allerdings Voraussetzungen zu erfüllen.
Wichtige Voraussetzungen für eine Unterstützung durch die gesetzliche Krankenversicherung sind folgende:
Je nach Ursache der Kinderlosigkeit, kommen drei verschiedene Methoden in Frage:
Bei der In-Vitro-Fertilisation wird die Befruchtung im Reagenzglas durchgeführt. Dazu werden Eizellen der Frau entnommen und in einer Nährlösung mit den Samenzellen des Mannes befruchtet.
Die Behandlung startet in der Regel mit einer Hormonbehandlung der Frau, um genügend befruchtungsfähige Eizellen entnehmen zu können.
Bei dieser Methode haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf maximal drei Versuche. Wir möchten Sie gerne darüber hinaus unterstützen.
Bei der ICSI-Methode werden Samenzellen entweder aus dem Ejakulat oder operativ entfernte Samenzellen durch eine Mikroinjektion im Körper in die Eizelle injiziert.
Diese Methode wird angewandt, wenn zu wenige oder zu unbewegliche Samenzellen im Ejakulat vorhanden sind oder ein Verschluss der Samenwege besteht.
Bei dieser Methode haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf maximal drei Versuche. Wir möchten Sie gerne darüber hinaus unterstützen.
Bei der Insemination werden die Samenzellen mit einer Spritze oder einem Katheter in die Gebärmutter, den Gebärmutterhals oder den Eileiter gespritzt. Den weiteren Weg müssen die Samenzellen selbstständig zurücklegen.
Die Insemination kann im Spontanzyklus oder nach vorheriger hormoneller Stimulation durchgeführt werden.
Bei einer Insemination im Spontanzyklus können wir bis zu acht Versuche unterstützen, bei einer Insemination nach hormoneller Stimulation bis zu drei.
Haben Sie sich schließlich für eine Kinderwunschbehandlung entschieden und erfüllen die Voraussetzungen, kann es losgehen.
Um die Behandlung zu beginnen, wenden Sie sich bitte an ein Kinderwunschzentrum Ihrer Wahl. Dort werden Sie eingehend untersucht und die für Sie passende Methode ausgewählt.
Um schließlich beginnen zu können, erhalten Sie einen Behandlungsplan. Dieser muss der entsprechenden Krankenkasse beider Partner vorgelegt werden. Sind Sie beide bei uns versichert, erledigen wir direkt alles für Sie.
Auf dem Plan bestätigen wir unsere Kostenübernahme. Unser Anteil von 50 % der genehmigten Behandlungskosten werden im Anschluss direkt über Ihre Krankenversicherungskarte abgerechnet. Sie erhalten eine Rechnung über Ihren Eigenanteil.
Im Rahmen unseres Programms BKK Kinderwunsch bieten wir Ihnen umfangreiche Zusatzleistungen. Unter Umständen können Sie weitere Zuschüsse von anderen Stellen erhalten. Informationen dazu finden Sie im Informationsportal Kinderwunsch des BMFSFJ.
Übrigens: Nach einer Geburt besteht ein neuer Anspruch auf eine Kinderwunschbehandlung.
Unter Kryokonservierung versteht man das Tiefgefrieren von Körperzellen in flüssigem Stickstoff. Bei bestimmten keimzellenschädigen Behandlungen, z. B. im Rahmen einer Krebserkrankung, kann die Fortpflanzungsfähigkeit danach eingeschränkt sein.
Ist die Familienplanung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen, können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen übernommen werden. Ob eine Schädigung der Keimzellen zu befürchten ist, kann Ihr behandelnder Arzt einschätzen. Haben Sie Fragen zum weiteren Vorgehen? Melden Sie sich gerne bei uns.
BKK Kinderwunsch – Künstliche Befruchtung (Zusatzleistungen)
BKK Kinderwunschkonsil (Telemedizin)