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Kostenerstattung

Für Sie als gesetzlich Krankenversicherte oder Krankenversicherter werden alle nötigen Behandlungen und Therapien über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Sie müssen also nicht in Vorleistung treten. Alternativ können Sie sich aber auch privat behandeln lassen und zahlen die Rechnungen für die Behandlungen zunächst selbst. Das nennt sich das Kostenerstattungsprinzip.

Im Rahmen der Kostenerstattung behandelt Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, als wären Sie privat versichert. Die Behandlung erfolgt gegen Rechnung und wird von Ihnen selbst bezahlt, die Abrechnung erfolgt im Anschluss direkt zwischen Ihnen und uns.

Eine Kostenerstattung können Sie für folgende Leistungsbereiche wählen:

  • ambulante ärztliche Versorgung
  • ambulante zahnärztliche Versorgung
  • stationäre Versorgung, also z. B. in einem Krankenhaus
  • ärztlich veranlasste Leistungen wie z. B. Arznei-, Verband-, Heil- oder Hilfsmittel

Die Wahl der Kostenerstattung erfolgt direkt bei uns. Bitte informieren Sie uns vor Inanspruchnahme der Leistung. Bei Fragen rund um das Thema Kostenerstattung beraten wir Sie gerne.

Wenn Sie sich für eine Kostenerstattung entscheiden, sind Sie für den jeweiligen Leistungsbereich mindestens ein Kalendervierteljahr gebunden.

Höhe der Kostenerstattung

Für die ambulanten ärztlichen Rechnungen erstatten wir Ihnen die durchschnittlichen Kassensätze, wenn es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Für alle anderen Leistungen werden im Regelfall die Beträge erstattet, die bei einer Abrechnung über die eGK gezahlt worden wären. Der Erstattungsbetrag wird um die gesetzlichen Zuzahlungen und einen Abschlag für Verwaltungskosten gemindert.

Wichtig: In der Regel wird der Arzt im Rahmen der Kostenerstattung höhere Rechnungsbeträge ausstellen, als er mit uns abrechnen würde, da er Sie im Rahmen einer privaten Vereinbarung behandelt. Daher raten wir Ihnen dringend, bei der Wahl der Kostenerstattung eine entsprechend abgestimmte private Zusatzversicherung abzuschließen, die Ihnen die verbleibenden Eigenanteile ersetzt.

Leicht erklärt: Kostenerstattung – Alles aus einer Hand