Migräne und andere chronische Kopfschmerzen betreffen 54 Millionen Menschen in Deutschland. International unterscheidet die Fachwelt 220 Kopfschmerzarten. Die meisten davon hängen mit einer bestimmten Grunderkrankung zusammen. Doch nicht immer ist es einfach, die Ursache zu finden.
Das neu initiierte bundesweite Kopfschmerzbehandlungsnetz bedeutet für die Versorgung von Kopfschmerzpatienten einen Meilenstein. Ein landesweiter Verbund von ambulant und stationär tätigen Schmerztherapeuten in Praxen und Kliniken wirkt Hand in Hand zusammen, um Schmerzen fach- und sektorenübergreifend mit zeitgemäßen Methoden optimal zu lindern.
Das Behandlungsnetz ist ausgerichtet auf die spezialisierte Versorgung von schwer betroffenen Patienten mit chronischen Kopfschmerzerkrankungen. Es bezieht sämtliche primäre und sekundäre Kopfschmerzerkrankungen sowie Kopf- und Gesichtsneuralgien mit ein. Zudem konzentriert es sich auf zusätzliche Begleiterkrankungen, wie z. B. Medikamentenübergebrauch, Medikamentenunverträglichkeiten, psychische und soziale Komplikationen sowie Organschädigungen.
Für Patienten, die auf keine der bisherigen Therapien ansprechen, kann eine hochintensivierte überregionale und fachübergreifende vollstationäre Behandlung in der Schmerzklinik Kiel erfolgen.
Versicherte mit:
Die Behandlung gliedert sich in drei Phasen.
Die Schmerzerkrankung wird diagnostiziert und der Behandlungsablauf koordiniert geplant. Die Maßnahmen schließen ein:
In diesem Abschnitt erfolgt die neurologisch-verhaltensmedizinische Behandlung stationär in der Schmerzklinik Kiel.
Über einen Zeitraum von einem Jahr nach der Einschreibung in das Versorgungsprogramm wird eine ambulante Verlaufs- und Erfolgskontrolle in regelmäßigem Abstand durchgeführt und die Therapie individuell angepasst.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind die Versicherten für die Dauer der Behandlung, längstens jedoch für 12 Monate, an den Vertrag gebunden.
Bei stationärer Aufnahme (Phase II): Zuzahlung entsprechend § 39 Abs. 4 SGB V (vollstationäre Krankenhausbehandlung).
Die Versicherten können die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der R+V Betriebskrankenkasse ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die Krankenkasse. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die Krankenkasse dem Versicherten eine Belehrung über sein Widerrufsrecht schriftlich oder elektronisch mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung.
Unabhängig von einem Widerruf endet die Teilnahme des Versicherten am Vertrag vorzeitig: