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Kopfschmerzbehandlungsnetz

Migräne und andere chronische Kopfschmerzen betreffen 54 Millionen Menschen in Deutschland. International unterscheidet die Fachwelt 220 Kopfschmerzarten. Die meisten davon hängen mit einer bestimmten Grunderkrankung zusammen. Doch nicht immer ist es einfach, die Ursache zu finden.

Das neu initiierte bundesweite Kopfschmerzbehandlungsnetz bedeutet für die Versorgung von Kopfschmerzpatienten einen Meilenstein. Ein landesweiter Verbund von ambulant und stationär tätigen Schmerztherapeuten in Praxen und Kliniken wirkt Hand in Hand zusammen, um Schmerzen fach- und sektorenübergreifend mit zeitgemäßen Methoden optimal zu lindern.

Das Behandlungsnetz ist ausgerichtet auf die spezialisierte Versorgung von schwer betroffenen Patienten mit chronischen Kopfschmerzerkrankungen. Es bezieht sämtliche primäre und sekundäre Kopfschmerzerkrankungen sowie Kopf- und Gesichtsneuralgien mit ein. Zudem konzentriert es sich auf zusätzliche Begleiterkrankungen, wie z. B. Medikamentenübergebrauch, Medikamentenunverträglichkeiten, psychische und soziale Komplikationen sowie Organschädigungen.

Für Patienten, die auf keine der bisherigen Therapien ansprechen, kann eine hochintensivierte überregionale und fachübergreifende vollstationäre Behandlung in der Schmerzklinik Kiel erfolgen.

Versicherte mit:

  • Kopfschmerzen
  • Migräne
  • Gesichtsschmerzen
  • Kranialer Neuralgie

  • Optimierte Behandlung auf aktuellem wissenschaftlichem Stand
  • Kürzere Arbeitsunfähigkeitszeiten
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen
  • Integrierte Nachsorgeuntersuchungen

Die Behandlung gliedert sich in drei Phasen.

Phase I

Die Schmerzerkrankung wird diagnostiziert und der Behandlungsablauf koordiniert geplant. Die Maßnahmen schließen ein:

  • Standardisierte Anamnese und Auswertung von Fremdbefunden
  • Schmerzanalyse
  • Klärung der Diagnose
  • Aufstellung eines Therapieplanes
  • Bei Erfüllung der Aufnahmekriterien Anmeldung zur stationären Behandlung im Rahmen der Phase II
  • Eine Aufnahmekonferenz entscheidet mit einweisendem Arzt über die Aufnahme

Phase II

In diesem Abschnitt erfolgt die neurologisch-verhaltensmedizinische Behandlung stationär in der Schmerzklinik Kiel.

  • Präzisierung, Aktualisierung und Ergänzung der neurologischen und verhaltensmedizinischen Diagnostik.
  • Analyse der biologischen, psychosozialen und ökonomischen Bedingungen der Schmerzkrankheit.
  • Reduktion der durch Schmerzen induzierten Behinderung.
  • Spezifische Diagnostik und Behandlung von psychischen und sozialen Krankheitsbedingungen und deren Auswirkungen auf das Krankheitserleben.
  • Beratung über die individuellen Schmerzerkrankungen, Entstehungsmechanismen, die medikamentösen und nicht-medikamentösen Behandlungsverfahren zur Selbstkontrolle und Selbstbehandlung der Schmerzerkrankungen.
  • Beratung zu Fragen der verbleibenden Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und evtl. Einleitung von berufsfördernden Maßnahmen.
  • Angebot eines multidimensionalen stationären Behandlungskonzeptes, das medikamentöse und nicht-medikamentöse Strategien verbindet, u. a.:
    • Erkennen und Vermeiden von Auslöse- und Verstärkermechanismen
    • Medikamentenpause, -entzug
    • Ernährungsumstellung
    • Entspannungsverfahren, z. B. die progressive Muskelrelaxation
    • Biofeedback-Verfahren
    • Stressbewältigungstraining
    • Operante und kognitive Verfahren
    • Selbstsicherheitstraining
    • Krankengymnastik
    • Physikalische Therapiemethoden
    • Reizverfahren
    • medikamentöse Schmerzprophylaxe
    • medikamentöse Attackentherapie etc.
  • Angebot von einzel- und gruppentherapeutischer, verhaltensmedizinischer Behandlungskonzepte zur Bewältigung akuter und chronischer Schmerzzustände.
  • Alltagsbezogene verhaltensmedizinische und soziotherapeutische Maßnahmen zur Reintegration in Familie und Beruf.
  • Erarbeitung von Nachsorge- und Langzeitkonzepten Hand in Hand mit dem vor- und nachbetreuenden Arzt zur ambulanten Weiterbehandlung.

Phase III

Über einen Zeitraum von einem Jahr nach der Einschreibung in das Versorgungsprogramm wird eine ambulante Verlaufs- und Erfolgskontrolle in regelmäßigem Abstand durchgeführt und die Therapie individuell angepasst.

  • Machen Sie zunächst einen Termin bei einem Netzwerkpartner vor Ort.
  • Ob das Behandlungsprogramm für Sie und Ihre Erkrankung in Frage kommt, entscheidet Ihre behandelnde Ärztin oder Arzt mit Ihnen gemeinsam vor Ort aufgrund der Untersuchungsbefunde. In Zweifelsfällen kann Ihre Ärztin oder Arzt über das Netz-Management-Telefon 0431 20099-400, die Aufnahmeentscheidung klären.
  • Sollten Sie keinen zeitnahen Termin vor Ort erhalten, kann auch ein ambulanter Vorstellungstermin im Kopfschmerzzentrum der Schmerzklinik Kiel vereinbart werden. Eine Beratung und einen Termin erhalten Sie unter 0431 20099-400.

Dauer der Teilnahme des Versicherten

Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind die Versicherten für die Dauer der Behandlung, längstens jedoch für 12 Monate, an den Vertrag gebunden.

Zuzahlung

Bei stationärer Aufnahme (Phase II): Zuzahlung entsprechend § 39 Abs. 4 SGB V (vollstationäre Krankenhausbehandlung).

Kündigung/Widerruf

Die Versicherten können die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der R+V Betriebskrankenkasse ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die Krankenkasse. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die Krankenkasse dem Versicherten eine Belehrung über sein Widerrufsrecht schriftlich oder elektronisch mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung.

Unabhängig von einem Widerruf endet die Teilnahme des Versicherten am Vertrag vorzeitig:

  • mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses bzw. dem Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs nach § 19 SGB V
  • bei fehlender Mitwirkung des Versicherten
  • mit dem Ende der Behandlung nach diesem Vertrag
  • mit dem Ende dieses Vertrages
  • mit dem Wirksamwerden einer (außerordentlichen) Kündigungs- oder Beendigungserklärung des Versicherten
  • bei Widerruf der erteilten Einwilligung zum Datenumgang
  • bei Krankenkassenwechsel
  • bei einer nachhaltigen Störung des Behandlungsverhältnisses
  • im Todesfall
  • bei Kündigung des teilnehmenden Arztes

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