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Hilfsmittel zur Kompressionstherapie

Hilfsmittel zur Kompressionstherapie unterstützen den Lymphabfluss oder beugen Ödemen mittels flächiger Druckausübung vor. Sie werden außerdem bei der Behandlung von Verbrennungen oder Narben nach chirurgischen Eingriffen eingesetzt. Zu den Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie zählen sowohl Kompressionsstrümpfe und Kompressionshosen als auch Narbenkompressionsbandagen oder Armstrümpfe.

Legen Sie die ärztliche Verordnung einem unserer Vertragspartner vor.  Der Vertragspartner tritt mit uns in Kontakt und händigt Ihnen individuell angepasste Hilfsmittel aus, sobald wir die Genehmigung erteilt haben.

Über unsere Vertragspartnersuche finden Sie schnell und einfach alle Vertragspartner in unmittelbarer Nähe.

In der Regel benötigen die Sanitätshäuser, je nach Auslastung, ein paar Werktage, um Ihre individuellen Hilfsmittel zur Kompressionstherapie anzufertigen. Genauere Informationen erhalten Sie bei den Vertragspartnern vor Ort.

Nach erfolgreicher Anfertigung werden Sie vom Vertragspartner kontaktiert, sobald Ihr Hilfsmittel abholbereit ist. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Telefonnummer beim Vertragspartner anzugeben, damit er Sie für die Abholung unkompliziert kontaktieren kann.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Nutzung der Hilfsmittel direkt an den Vertragspartner. Dieser steht Ihnen gerne mit fachlicher Kompetenz zur Verfügung.

Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.

Bei einer höherwertigen Versorgung können Mehrkosten entstehen, die wir Ihnen leider nicht erstatten dürfen. Jedoch sind unsere Vertragspartner dazu verpflichtet, Ihnen mindestens eine aufzahlungsfreie Versorgung anzubieten.

Schwangere, welche aufgrund der Schwangerschaft Kompressionsstrümpfe benötigen, brauchen keine gesetzlichen Zuzahlungen zu entrichten.

Sie brauchen Sie die Hilfsmittel nicht zurückzugeben.

Grundsätzlich haben Sie halbjährlich Anspruch auf eine Versorgung mit einem neuen Paar Kompressionsstrümpfen.

Bei der Erstversorgung kann nach erfolgreicher Erprobung ausnahmsweise ein Ersatzpaar übernommen werden.

Bei Anfragen zu Lympha Press-Geräten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten Sie unsere Experten zu Ihrem Anliegen auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-978 zu unseren Servicezeiten .