Einigen Menschen ist die Kommunikation – insbesondere beim Schreiben, Sprechen oder auch Fühlen – durch eine Krankheit oder Behinderung erschwert. Kommunikationshilfen verfolgen das Ziel, die Kommunikationsbarrieren so gering wie möglich zu halten bzw. das Defizit optimal auszugleichen.
Bitte lassen Sie sich zunächst die medizinische Notwendigkeit der Kommunikationshilfe von Ihrem Arzt auf einer Verordnung bescheinigen.
Legen Sie die ärztliche Verordnung einem unserer Vertragspartner vor. Der Vertragspartner tritt mit uns in Kontakt und händigt Ihnen die Kommunikationshilfe aus, sobald wir die Genehmigung erteilt haben.
Über unsere Vertragspartnersuche finden Sie schnell und einfach alle Vertragspartner in unmittelbarer Nähe.
Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Vertragspartner in Verbindung, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Der Vertragspartner berät Sie kompetent und wird, sofern notwendig, alle erforderlichen Schritte zur Reparatur einleiten.
Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von jeglichen Zuzahlungen befreit.
Wählen Sie einen Leistungserbringer, der nicht zu unseren Vertragspartnern zählt, können Mehrkosten anfallen.
Wenn Sie Ihre Kommunikationshilfe nicht mehr benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Vertragspartner in Verbindung, um eine Abholung zu vereinbaren.
Für einige Kommunikationshilfen fallen Stromkosten an, bei denen wir uns an den Kosten beteiligen können. Gerne können Sie uns einen formlosen Antrag zusenden und wir prüfen, ob ein Zuschuss möglich ist.
Gerne beraten Sie unsere Experten zu Ihrem Anliegen auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-978 zu unseren Servicezeiten .