Wir zahlen eine kieferorthopädische Behandlung für unsere Versicherten, die zu Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Die Kostenübernahme für Erwachsene kann in wenigen Ausnahmefällen erfolgen.
Wir übernehmen die vollen Kosten für die kieferorthopädische Behandlung, wenn
Ob die Behandlung bei Ihrem Kind medizinisch notwendig ist, beurteilt der Kieferorthopäde anhand sogenannter kieferorthopädischer Indikationsgruppen (KIG) und deren 5 Schweregraden. Wir können die Kosten für Ihr Kind ab dem Schweregrad 3 übernehmen. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung das Beißen, den Mundschluss oder die Gelenkfunktion bei Ihrem Kind bereits erheblich beeinträchtigt oder in Zukunft zu beeinträchtigen droht.
Stellt der Kieferorthopäde bei Ihrem Kind eine Zahnfehlstellung ab dem Schweregrad 3 fest, erstellt er einen Behandlungsplan und übermittelt ihn direkt zur Genehmigung an die R+V BKK. Der Behandlungsplan enthält die geplanten therapeutischen Maßnahmen, einschließlich der Art der Zahnspange, die voraussichtliche Behandlungsdauer und Kosten. Die Behandlung Ihres Kindes kann beginnen, wenn der Plan von uns genehmigt worden ist.
Unsere Kostenübernahme erfolgt in zwei Schritten:
Wir zahlen eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen, bei denen auch chirurgische Korrekturen notwendig sind.
Der Begriff „schwere Kieferanomalie“ ist dabei für alle Krankenkassen genau definiert und beschreibt eine Vielzahl an Krankheitsbildern. Ob eine derartige Erkrankung vorliegt, stellt Ihr Kieferorthopäde fest und bespricht dann mit Ihnen die erforderliche kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlung.
Stellt Ihr Kieferorthopäde fest, dass Sie eine kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlung benötigen, erstellt er einen Behandlungsplan und übermittelt ihn direkt zur Genehmigung an die R+V BKK.
Wenn die Voraussetzungen für eine kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlung vorliegen, übernehmen wir die vertragszahnärztlichen Kosten in voller Höhe. Ihre Behandlung kann beginnen, wenn der Plan von uns genehmigt worden ist.
Unsere Kostenübernahme erfolgt in zwei Schritten:
Ihr Kieferorthopäde wird Ihnen eventuell Mehrleistungen anbieten (z. B. Bracketumfeldversiegelungen). Diese können medizinisch sinnvoll sein, sind jedoch kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs. Aus diesem Grund können wir diese Kosten nicht für Sie übernehmen.