Herz-Kreislauferkrankungen sind die mit Abstand häufigste Todesursache in Deutschland. Die ambulante kardiologische Versorgung stellt somit einen elementaren und unverzichtbaren Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens dar. Eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Versorgung durch kardiologisch tätige niedergelassene Fachärzte und stationäre Einrichtungen ermöglicht eine qualifiziert und hochwertige Versorgung unserer Versicherten.
Versicherte der R+V BKK mit Herz-Kreislauferkrankungen.
Innovativ ist das Telemedizinische Modul für die Kardiologie in Form eines internetbasierten 15-Kanal-EKGs in Kooperation mit CardioSecure.
Es ist keine Zuzahlung zu leisten.
Wenn Sie sich im Rahmen dieses Vertrages behandeln lassen möchten, wenden Sie sich bitte an eine bzw. einen am Vertrag teilnehmende Ärztin oder Arzt.
Sie erklären Ihre freiwillige Teilnahme an der besonderen Versorgung schriftlich oder elektronisch gegenüber der R+V Betriebskrankenkasse. Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind Sie für die Dauer der Behandlung, längstens jedoch für 12 Monate, an den Vertrag gebunden.
Teilnehmende Ärzte oder Ärztinnen teilen wir Ihnen auf Wunsch gerne mit.
Sie können die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der R+V BKK ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die R+V BKK. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die R+V BKK Ihnen eine Belehrung über Ihr Widerrufsrecht schriftlich oder elektronisch mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung.
Unabhängig von einem Widerruf endet Ihre Teilnahme am Vertrag vorzeitig:
REBECA health care GmbH
Dürrenhofstraße 4
90402 Nürnberg
0911 9292-430