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Kardiologie – Grönemeyer Institut Bochum

Üblicherweise wird bei Verdacht auf eine Erkrankung der Herzkranzgefäße ein Katheter in eine Arterie in der Leiste oder am Handgelenk eingeführt und bis zum Herzen vorgeschoben. Allerdings ist diese Prozedur in rund 60 % aller Fälle ohne Befund und somit eine unnötige Belastung für die Patientinnen und Patienten. Am Grönemeyer Institut Bochum steht hingegen ein Kardio-Computertomograph zur Verfügung, der weltweit zu den neuesten Geräten auf dem Gebiet der Volumen-Computer­tomo­graphie gehört und eines der genauesten Verfahren zur Erfassung von Herzkranzgefäßablagerungen bietet.

Das Angebot für unsere Versicherten umfasst eine detaillierte, nicht-invasive Untersuchung des Herzens mit einem Kardio-Computertomographen (Volumen-CT) oder Kardio-Magnetresonanztomographen (MRT).

Versicherte der R+V BKK mit folgenden Indikationen:

  • Angina pectoris
  • Akuter Myokardinfarkt
  • Rezidivierender Myokardinfarkt
  • Bestimmte akute Komplikationen nach akutem Myokardinfarkt
  • Sonstige akute ischämische Herzkrankheit
  • Chronische ischämische Herzkrankheit
  • Myokarditis bei andernorts klassifizierten Krankheiten
  • Kardiomyopathie
  • Kardiomyopathie bei Stoffwechselkrankheiten
  • Kardiomyopathie bei andernorts klassifizierten Krankheiten
  • Atrioventrikulärer Block und Linksschenkelblock
  • Bifaszikulärer Block
  • Herzinsuffizienz
  • Komplikationen einer Herzkrankheit und ungenau beschriebene Herzkrankheit
  • Störung der Atmung
  • Hals- und Brustschmerzen
  • Erwachsene mit angeborenem Herzfehler (EMAH)-Patienten und Patienten mit kardialen Tumoren sowie zur weiteren Abklärung bei unklarem Echobefund

Kardio-CTs der neuen Gerätegeneration auf dem Gebiet der Volumen-Computer­tomo­graphie bieten eines der genauesten Verfahren zur Erfassung von Herzkranzgefäßablagerungen und ersparen belastende, invasive Herzkatheter mit möglichen Komplikationen wie Nachblutungen und Entzündungen. Bereits bestehende Verengungen können unter Gabe eines Kontrastmittels detailliert dargestellt werden. Die Kernspintomographie kann den Herzmuskel überlagerungsfrei darstellen und Pumpfunktion und Klappenfunktionen können beurteilt werden.

  • Die Untersuchungen erfolgen ambulant.
  • Die Kardio-CT-Untersuchung dauert inklusive Vor- und Nachbereitung im Regelfall nur rund 60 Minuten. Die eigentliche Diagnostik im Gerät ist sogar schon nach 0,3 Sekunden beendet.
  • Die Kardio-MRT-Untersuchung dauert inklusive Vor- und Nachbereitung im Regelfall rund 90 Minuten und erfolgt ohne Strahlenbelastung.
  • Eine weitere Katheter-Untersuchung ist in der überwiegenden Anzahl der Fälle nicht mehr notwendig.
  • Entsprechende Therapien können so frühestmöglich eingeleitet werden.
  • Herzschäden und einem drohenden Herzinfarkt können so vorgebeugt werden.
  • Die Diagnostik orientiert sich stringent an internationalen Leitlinien (2019 ESC-Guidelines).
  • Geringes Komplikationsrisiko.

  • Ruhe-, Belastungs- und Langzeit-EKG
  • Langzeit-Blutdruckmessung
  • Echokardiographie
  • Duplex-Sonographie der arteriellen und venösen Gefäße
  • Lungenfunktionskontrolle
  • Untersuchung sämtlicher Laborparameter
  • Analyse der kardiovaskulären Risikofaktoren
  • Kardio-Kernspintomographie (MRT)
  • Kardio-Computertomographie (CT)

Es ist keine Zuzahlung zu leisten.

Wenn Sie sich im Rahmen dieses Vertrages behandeln lassen möchten, wenden Sie sich bitte an das Grönemeyer Institut Bochum.

Sie erklären Ihre freiwillige Teilnahme an der besonderen Versorgung schriftlich oder elektronisch gegenüber der R+V Betriebskrankenkasse. Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind Sie für die Dauer der Behandlung, längstens jedoch für 12 Monate, an den Vertrag gebunden.

Sie können die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der R+V BKK ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die R+V BKK. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die R+V BKK Ihnen eine Belehrung über Ihr Widerrufsrecht schriftlich oder elektronisch mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung.

Unabhängig von einem Widerruf endet Ihre Teilnahme am Vertrag vorzeitig:

  • mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses beziehungsweise dem Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs nach § 19 SGB V
  • bei fehlender Mitwirkung des/der Versicherten
  • mit dem Ende der Behandlung nach diesem Vertrag
  • mit dem Ende dieses Vertrages
  • mit dem Wirksamwerden einer (außerordentlichen) Kündigungs- oder Beendigungserklärung des/der Versicherten
  • bei Widerruf der erteilten Einwilligung zum Datenumgang
  • bei Krankenkassenwechsel
  • bei einer nachhaltigen Störung des Behandlungsverhältnisses
  • im Todesfall
  • bei Kündigung des teilnehmenden Arztes

Für einen ersten Termin wenden Sie sich bitte an das Grönemeyer Institut Bochum.