Üblicherweise wird bei Verdacht auf eine Erkrankung der Herzkranzgefäße ein Katheter in eine Arterie in der Leiste oder am Handgelenk eingeführt und bis zum Herzen vorgeschoben. Allerdings ist diese Prozedur in rund 60 % aller Fälle ohne Befund und somit eine unnötige Belastung für die Patientinnen und Patienten. Am Grönemeyer Institut Bochum steht hingegen ein Kardio-Computertomograph zur Verfügung, der weltweit zu den neuesten Geräten auf dem Gebiet der Volumen-Computertomographie gehört und eines der genauesten Verfahren zur Erfassung von Herzkranzgefäßablagerungen bietet.
Das Angebot für unsere Versicherten umfasst eine detaillierte, nicht-invasive Untersuchung des Herzens mit einem Kardio-Computertomographen (Volumen-CT) oder Kardio-Magnetresonanztomographen (MRT).
Versicherte der R+V BKK mit folgenden Indikationen:
Kardio-CTs der neuen Gerätegeneration auf dem Gebiet der Volumen-Computertomographie bieten eines der genauesten Verfahren zur Erfassung von Herzkranzgefäßablagerungen und ersparen belastende, invasive Herzkatheter mit möglichen Komplikationen wie Nachblutungen und Entzündungen. Bereits bestehende Verengungen können unter Gabe eines Kontrastmittels detailliert dargestellt werden. Die Kernspintomographie kann den Herzmuskel überlagerungsfrei darstellen und Pumpfunktion und Klappenfunktionen können beurteilt werden.
Es ist keine Zuzahlung zu leisten.
Wenn Sie sich im Rahmen dieses Vertrages behandeln lassen möchten, wenden Sie sich bitte an das Grönemeyer Institut Bochum.
Sie erklären Ihre freiwillige Teilnahme an der besonderen Versorgung schriftlich oder elektronisch gegenüber der R+V Betriebskrankenkasse. Nach Ablauf der Widerrufsfrist sind Sie für die Dauer der Behandlung, längstens jedoch für 12 Monate, an den Vertrag gebunden.
Sie können die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der R+V BKK ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die R+V BKK. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die R+V BKK Ihnen eine Belehrung über Ihr Widerrufsrecht schriftlich oder elektronisch mitgeteilt hat, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung.
Unabhängig von einem Widerruf endet Ihre Teilnahme am Vertrag vorzeitig:
Für einen ersten Termin wenden Sie sich bitte an das Grönemeyer Institut Bochum.