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Inkontinenzartikel

Inkontinenzartikel helfen Menschen, die an unkontrolliertem Harn- oder Stuhlabgang leiden. Die gängigsten Inkontinenzartikel sind die sogenannten aufsaugenden Inkontinenzartikel. Zu diesen zählen Inkontinenzhosen oder auch Inkontinenzvorlagen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Inkontinenzartikel wie beispielsweise Katheter verschiedener Art oder sogenannte elektronische Messsysteme der Beckenboden-Muskelaktivität.

Bitte lassen Sie sich zunächst die medizinische Notwendigkeit der aufsaugenden Inkontinenzartikel von Ihrem Arzt auf einer Verordnung bescheinigen.

Senden Sie uns dann bitte die Verordnung zu, gerne auch über Meine R+V BKK.

Bitte lassen Sie sich zunächst die medizinische Notwendigkeit der entsprechenden Inkontinenzartikel von Ihrem Arzt auf einer Verordnung bescheinigen.

Im Anschluss daran können Sie über unsere Vertragspartnersuche einen geeigneten Vertragspartner in Ihrer Nähe finden, dem Sie dann die Verordnung vorlegen.

Der Vertragspartner kümmert sich um die weiteren Schritte und lässt die Versorgung durch uns prüfen und genehmigen.

Unser Vertragspartner sendet die Inkontinenzartikel auf direktem Weg zu Ihnen nach Hause. Vorab setzt er sich mit Ihnen in Verbindung, um Details zu der Versorgung zu besprechen und ein Testpaket zusammenzustellen.

Sollte es darüber hinaus Fragen oder Probleme geben, werden Sie selbstverständlich zügig von unserem Vertragspartner kontaktiert.

Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.

Bei einer höherwertigen Versorgung können Mehrkosten entstehen, die wir Ihnen leider nicht erstatten dürfen. Jedoch sind unsere Vertragspartner dazu verpflichtet, Ihnen mindestens eine aufzahlungsfreie Versorgung anzubieten.

Tipp: Falls Sie an einer dauerhaften Inkontinenz leiden, sollten Sie mit Ihrem Arzt über die Möglichkeit einer Dauerverordnung (für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr) sprechen, um Ihren Aufwand so gering wie möglich zu halten.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten Sie unsere Experten zu Ihrem Anliegen auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-978 zu unseren Servicezeiten .