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Individuelle Ernährungsberatung

Wenn Sie eine Ernährungsberatung aufgrund einer Erkrankung benötigen, kann Ihr Arzt Ihnen eine Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit ausstellen.

Das kann u. a. bei folgenden Krankheiten der Fall sein:

  • Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes mellitus)
  • Erkrankungen der Verdauungsorgane (z. B. Morbus Crohn)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. hoher Blutdruck)
  • Hauterkrankungen (z. B. Neurodermitis)
  • Allergien
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Osteoporose
  • Krebserkrankungen

Wir beteiligen uns an den Kosten von bis zu fünf Terminen und erstatten dabei 85 % der entstandenen Kosten: für die Erstberatung bis zu 46,75 EUR und für maximal vier Folgeberatungen bis zu 38,25 EUR.

Lassen Sie uns bitte nach Abschluss der Maßnahme folgende Unterlagen zukommen, damit wir Ihnen unsere Kostenbeteiligung so schnell wie möglich überweisen können:

  • Ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit
  • Teilnahmebestätigung
  • Originalrechnung und Zahlungsnachweis
  • Ihre Bankverbindung

Welche Ernährungsberater können Sie aufsuchen?

Als Ernährungsberater kommen Ernährungsfachkräfte mit einer speziellen Zusatzqualifikation in Betracht:

  • Diätassistenten
  • Oecotrophologen (Abschlüsse: Diplom, Master, Bachelor)
  • Ernährungswissenschaftler (Abschlüsse: Diplom, Master, Bachelor)
  • Diplom-Ingenieure Ernährungs- und Hygienetechnik, Schwerpunkt „Ernährungstechnik“
  • Diplom-Ingenieure Ernährung und Versorgungsmanagement, Schwerpunkt „Ernährung“

Wie finden Sie teilnehmende Ernährungsberater?

Ernährungsberater können Sie über die Online-Suche der folgenden Seiten finden: