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Homöopathie

Immer mehr Menschen vertrauen auf alternative Heilmethoden. Um diesem wachsenden Bedürfnis Rechnung zu tragen, haben wir mit dem DZVhÄ und dem DAV einen Vertrag zur Behandlung mit klassischer Homöopathie geschlossen.

Dieser Vertrag ermöglicht es Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen, klassisch-homöopathische Behandlungen als Kassenleistung in Anspruch zu nehmen.

Welche homöopathischen Leistungen werden erstattet?

  • Homöopathische Erstanamnese (max. 1x pro Krankheitsfall)
  • Homöopathische Folgeanamnese (max. 1-2x pro Quartal, abhängig v. d. Beratungsdauer)
  • Homöopathische Analyse (max. 2x jährlich)
  • Arzneiauswahl/Repertorisation (max. 2x jährlich)
  • Homöopathische Beratung (max. 5x pro Quartal)

Verordnete homöopathische Arzneimittel dürfen hingegen nicht von uns gezahlt werden.

Welche Ärzte können Sie aufsuchen?

Wer sich homöopathisch behandeln lassen möchte, muss sich an einen am Vertrag teilnehmenden Kassenarzt wenden, der die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ ist. Die Beratung bzw. Behandlung erfolgt gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte und der schriftlichen Bestätigung Ihrer Teilnahme.

Wie finden Sie teilnehmende Ärzte?

Teilnehmende Ärzte aus Ihrem PLZ-Bereich finden Sie auf den Internetseiten des DZVhÄ.

Wir informieren Sie auch gerne telefonisch unter 0611 99909-0.