Immer mehr Menschen vertrauen auf alternative Heilmethoden. Um diesem wachsenden Bedürfnis Rechnung zu tragen, haben wir mit dem DZVhÄ und dem DAV einen Vertrag zur Behandlung mit klassischer Homöopathie geschlossen.
Dieser Vertrag ermöglicht es Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen, klassisch-homöopathische Behandlungen als Kassenleistung in Anspruch zu nehmen.
Verordnete homöopathische Arzneimittel dürfen hingegen nicht von uns gezahlt werden.
Wer sich homöopathisch behandeln lassen möchte, muss sich an einen am Vertrag teilnehmenden Kassenarzt wenden, der die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber des Homöopathie-Diploms des DZVhÄ ist. Die Beratung bzw. Behandlung erfolgt gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte und der schriftlichen Bestätigung Ihrer Teilnahme.
Teilnehmende Ärzte aus Ihrem PLZ-Bereich finden Sie auf den Internetseiten des DZVhÄ.
Wir informieren Sie auch gerne telefonisch unter 0611 99909-0.