Natürlich wünschen wir uns, dass es Ihnen gut geht und Sie möglichst wenig Unterstützung brauchen. Sollten Sie dennoch beispielsweise beim Verbändewechseln oder Wundenspülen Hilfe benötigen, können Sie diese Hilfe auch zu Hause im Rahmen der häuslichen Krankenpflege bekommen.
Die häusliche Krankenpflege umfasst viele Leistungen, die eine ärztliche Leistung ergänzen und somit den Behandlungserfolg sichern. Die Leistungen werden dabei in die Kategorien Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung unterteilt:
Jeder Mensch ist anders. Dementsprechend ist auch jede Versorgungssituation individuell. Um diesen Umständen gerecht zu werden, gibt es verschiedene Formen der häuslichen Krankenpflege. Folgende Leistungen sind möglich:
Die Sicherungspflege soll dafür sorgen, dass der Erfolg der ärztlichen Behandlung gesichert ist. Deshalb passen dazu die Leistungen der Behandlungspflege, wie Verbandwechsel oder Medikamentengabe. Diese können bei vorliegender Diagnose auch dauerhaft erbracht werden.
Weitere Leistungen sind bei der Sicherungspflege nur in Verbindung mit einer Unterstützungspflege möglich.
Durch eine Krankenhausvermeidungspflege können Krankenhausaufenthalte vermieden oder verkürzt werden. Damit Sie schnell wieder in eine vertraute Umgebung gelangen, unterstützen wir Sie in diesen Fällen mit allen notwendigen Formen der häuslichen Krankenpflege bis zu einer Dauer von vier Wochen.
Auch bei einer schweren Erkrankung, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder ambulanten Krankenhausbehandlung, kann eine weitere Unterstützung notwendig sein. Dazu können Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung bis zu vier Wochen, in Einzelfällen sogar länger, durchgeführt werden.
Achtung: Sollten Sie bereits einen Pflegegrad 2-5 haben, werden diese Leistungen über die Pflegeversicherung gewährt.
Damit wir Ihnen die notwendige Hilfe zukommen lassen können, benötigen wir eine Verordnung des behandelnden Arztes. Darin sollte bereits zu erkennen sein, welche Hilfen Sie benötigen. Im Anschluss dürfen Sie sich gerne einen Pflegedienst Ihrer Wahl aussuchen. Normalerweise wird Ihnen dort die restliche Arbeit abgenommen. Sollten Sie Hilfe bei der Suche nach einem Pflegedienst benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Gerne übernehmen wir die Kosten für notwendige Leistungen für Sie. Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen Sie als Zuzahlung 10 EUR je Verordnung und 10 % der Kosten für die ersten 28 Behandlungstage im Kalenderjahr. Die Zuzahlung entfällt, wenn Sie die Leistungen im Rahmen einer Schwangerschaft oder Entbindung benötigen.