Manche Frauen haben genetisch bedingt ein deutlich höheres Risiko, an Brust- oder Eierstockkrebs zu erkranken. Dies betrifft fünf Prozent der an Brustkrebs erkrankten Frauen und rund zehn Prozent der an Eierstockkrebs erkrankten Frauen. Bis zum 80. Lebensjahr liegt das Erkrankungsrisiko für Brustkrebs bei dieser Personengruppe bei rund 60 Prozent, für Eierstockkrebs bei rund 20 bis 40 Prozent.
Frauen mit einem genetisch bedingten Risiko für diese Krebserkrankungen haben ein außerordentlich hohes Risiko, in einem frühen Alter zu erkranken. Deshalb benötigen sie umfangreichere Maßnahmen der Früherkennung – das reguläre Brustkrebs-Screening ist aufgrund des frühen Erkrankungsalters nicht ausreichend. Durch eine strukturierte Früherkennung, welche bereits in jungen Jahren beginnt, können Frühformen des Brust- oder Eierstockkrebses diagnostiziert werden. Der Vorteil ist, dass dann meist eine weniger intensive Therapie ausreicht.
Unsere Vertragspartner sind speziell geeignete Universitätskliniken. Dort wird durch eine Familienanamnese festgestellt, ob ein erhöhtes Erkrankungsrisiko für genetisch bedingten Brust- oder Eierstockkrebs besteht. Dazu wird mittels einer speziellen molekulargenetischen Diagnostik das Erkrankungsrisiko bestimmt.
Auch Männer können an Brustkrebs erkranken. Die Ausführungen zu den Brustkrebserkrankungen und zu den die Leistungen der Gendiagnostik, gelten entsprechend auch für Männer.
Unsere Versicherten und ihre Angehörigen mit einem nachgewiesenen erhöhten Erkrankungsrisikos für Brust- oder Eierstockkrebs können am Vertrag teilnehmen. Dies ist gegeben, wenn mindestens eine der nachfolgenden Familienkonstellationen oder eine der nachfolgend aufgeführten Erkrankungen vorliegt.
Bereits an Brustkrebs erkrankte Versicherte können teilnehmen, sofern eine Risikofeststellung bezüglich der familiären Belastung für Brust- oder Eierstockkrebs angezeigt ist.
Die Teilnahme an dem Vertrag ist für Sie freiwillig.
Sie erklären Ihre freiwillige Teilnahme an dem Vertrag bei einer der teilnehmenden Klinik. Die Teilnahmeerklärung regelt zusammen mit der dazu gehörenden Versicherteninformation das Nähere zur Teilnahme. Dies betrifft Regelungen zur zeitlichen Bindung, zur Bindung an die vertraglich gebundenen Leistungserbringer und zu den Folgen bei Pflichtverstößen. Außerdem enthält die Teilnahmeerklärung Angaben zu den Abrechnungsdienstleistern sowie ggf. eine Information über den beabsichtigten Austausch von Teilnehmerlisten für Abrechnungszwecke zwischen der R+V BKK und dem Leistungserbringer bzw. den Abrechnungsdienstleistern (soweit die Abrechnung nicht direkt über den Leistungserbringer erfolgt).
Ansprüche von Ihnen werden unmittelbar und mittelbar durch den Vertrag nicht begründet. Leistungen nach diesem Vertrag dürfen ausschließlich gegenüber den Versicherten erbracht werden, die ihre Teilnahme an dem Vertrag schriftlich erklärt haben.
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