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Echotherapie bei gutartigen Schilddrüsenknoten und Fibroadenomen

Die Echotherapie ist eine alternative und schonende Methode zur Behandlung von gutartigen Schilddrüsenknoten und sogenannten Fibroadenomen – den häufigsten gutartigen Tumoren in der Brust. Bei der nichtinvasiven Therapie kommt hochintensiver fokussierter Ultraschall (HIFU) zum Einsatz. Unseren Versicherten bieten wir die Echotherapie über einen bundesweit geltenden Versorgungsvertrag an.

Die Behandlung erfolgt ambulant in einer am Versorgungsvertrag teilnehmenden Arztpraxis und umfasst einen Besprechungs- und einen Behandlungstermin. Nach der nichtinvasiven, also vollständig ohne operativen Eingriff ablaufenden Therapie, können die Patientinnen und Patienten direkt ihren gewohnten Tagesablauf wieder aufnehmen. Weitere Vorteile der Echotherapie sind kurze Wartezeiten, die Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen und eine schnelle Genesung.

Versicherte mit benignen Knoten der Schilddrüse

Voraussetzung für die Behandlung mit Echotherapie im Rahmen unseres Versorgungsvertrags ist, dass der Durchmesser des hyper- oder hypofunktionellen Knotens größer als 1,0 cm ist. Bei einem normofunktionellen Knoten muss der Durchmesser mehr als 3,0 cm betragen und es müssen aufgrund der Lage des Knotens mechanische Beeinträchtigungen der Speise- und/oder Luftröhre vorliegen.

Versicherte mit Fibroadenomen der Brust

Voraussetzung für die Behandlung mit Echotherapie im Rahmen unseres Versorgungsvertrags ist, dass der Durchmesser des einzelnen Fibroadenoms größer als 1,0 cm und kleiner als 7,0 cm ist. Bei mehreren Fibroadenomen muss die Behandlung an einem Tag möglich sein und ergänzende operative Fibroadenom-Eingriffe dürfen nicht notwendig sein.

Der Versorgungsvertrag umfasst folgende Leistungen:

  • die im Zusammenhang mit der Behandlung erforderlichen Voruntersuchungen einschließlich eines histologischen Befundes und der Zuweisung durch zugelassene Fachärzte. Oder alternativ eine interdisziplinäre oder sektorenübergreifende Fallkonferenz von Fachärzten zur Abklärung der Behandlungsnotwendigkeit,
  • eine besondere Terminvergabe innerhalb von fünf Werktagen,
  • die von einer Fachärztin oder einem Facharzt durchgeführte Echotherapie sowie die damit verbundene Anästhesie einschließlich der Sachkosten,
  • eine im Zusammenhang mit der Behandlung notwendige Heil- und Hilfsmittelversorgung (falls erforderlich),
  • die medizinische Nachuntersuchung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt innerhalb von ein bis drei Wochen nach erfolgter Echotherapie (falls erforderlich)
  • die Versorgung mit Arzneimitteln (i. d. R. Schmerzmittel), wenn sie in direktem Zusammenhang mit der Behandlung steht,
  • eine abgestimmte Dokumentation und Qualitätssicherung,
  • eine zeitnahe Durchführung der Behandlung nach Diagnosestellung und
  • eine Patientenbefragung zur Qualitätssicherung.

Um an unserem Versorgungsvertrag zur Echotherapie teilnehmen zu können, wenden Sie sich einfach an eine Vertragspraxis.

Ausführliche Informationen zu unserem Vertragspartner, der GesundheitsVerbund Nord GmbH (GVN), erhalten Sie unter https://gesundheitsverbundnord.de.