Die Echotherapie ist eine alternative und schonende Methode zur Behandlung von gutartigen Schilddrüsenknoten und sogenannten Fibroadenomen – den häufigsten gutartigen Tumoren in der Brust. Bei der nichtinvasiven Therapie kommt hochintensiver fokussierter Ultraschall (HIFU) zum Einsatz. Unseren Versicherten bieten wir die Echotherapie über einen bundesweit geltenden Versorgungsvertrag an.
Die Behandlung erfolgt ambulant in einer am Versorgungsvertrag teilnehmenden Arztpraxis und umfasst einen Besprechungs- und einen Behandlungstermin. Nach der nichtinvasiven, also vollständig ohne operativen Eingriff ablaufenden Therapie, können die Patientinnen und Patienten direkt ihren gewohnten Tagesablauf wieder aufnehmen. Weitere Vorteile der Echotherapie sind kurze Wartezeiten, die Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen und eine schnelle Genesung.
Voraussetzung für die Behandlung mit Echotherapie im Rahmen unseres Versorgungsvertrags ist, dass der Durchmesser des hyper- oder hypofunktionellen Knotens größer als 1,0 cm ist. Bei einem normofunktionellen Knoten muss der Durchmesser mehr als 3,0 cm betragen und es müssen aufgrund der Lage des Knotens mechanische Beeinträchtigungen der Speise- und/oder Luftröhre vorliegen.
Voraussetzung für die Behandlung mit Echotherapie im Rahmen unseres Versorgungsvertrags ist, dass der Durchmesser des einzelnen Fibroadenoms größer als 1,0 cm und kleiner als 7,0 cm ist. Bei mehreren Fibroadenomen muss die Behandlung an einem Tag möglich sein und ergänzende operative Fibroadenom-Eingriffe dürfen nicht notwendig sein.
Der Versorgungsvertrag umfasst folgende Leistungen:
Um an unserem Versorgungsvertrag zur Echotherapie teilnehmen zu können, wenden Sie sich einfach an eine Vertragspraxis.
Ausführliche Informationen zu unserem Vertragspartner, der GesundheitsVerbund Nord GmbH (GVN), erhalten Sie unter https://gesundheitsverbundnord.de.