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Diabetes-Hilfsmittel

Blutzuckermessgeräte und Zubehör

Blutzuckermessgeräte dienen der Überwachung des Blutzuckerspiegels. Für eine Messung wird ein Teststreifen in das Gerät eingeführt und anschließend mit einer Stechhilfe ein Tropfen Blut aus der Fingerkuppe gewonnen. Nachdem der Blutstropfen auf den Teststreifen aufgebracht wurde, misst das Gerät den Blutzuckergehalt automatisch. Mit Hilfe von Pens wird bei Bedarf Insulin injiziert. Teststreifen und Pen-Nadeln sind bei jeder Anwendung zu erneuern.

Gerne versorgen wir Sie über einen unserer Vertragspartner mit einem Gerät. Dafür benötigen wir von Ihnen die von Ihrem Arzt ausgestellte Verordnung.

Bitte senden Sie uns diese Verordnung zu, gerne auch über Meine R+V BKK.

Alternativ können Sie auch über unsere Vertragspartnersuche einen geeigneten Vertragspartner in Ihrer Nähe finden, dem Sie dann die Verordnung vorlegen. Er kümmert sich dann um alle weiteren Schritte für Sie.

Unser Vertragspartner sendet das Blutzuckermessgerät auf direktem Weg zu Ihnen nach Hause. Sollte es Fragen oder Probleme geben, setzt er sich selbstverständlich zügig mit Ihnen in Verbindung.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Nutzung des Geräts direkt an den Vertragspartner. Dieser steht Ihnen gerne mit fachlicher Kompetenz zur Verfügung. Bei medizinischen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Arzt.

Bei dem Vertragspartner erhalten Sie auch neue Teststreifen, sofern Ihr Arzt den Bedarf erneut bescheinigt hat.

Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.

Wählen Sie einen Leistungserbringer, der nicht zu unseren Vertragspartnern zählt, können Mehrkosten anfallen.

Die Teststreifen sind für Sie zuzahlungsfrei. Bei den Pen-Nadeln fällt für Erwachsene eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises an.

Sie brauchen das Gerät nicht zurückzugeben.

Insulinpumpen

Insulinpumpen zählen zu den sogenannten Applikationshilfen, mit denen eine dem physiologischen Bedarf weitgehend angepasste Insulindosis verabreicht werden kann. Hierzu wird Insulin aus einem Reservoir mit Hilfe eines elektronisch gesteuerten Motors dem Organismus zugeführt. Mit einer Insulinpumpe können bei einem geeigneten Kreis von Diabetikern bessere Behandlungsergebnisse erzielt werden, als mit Spritzen oder Pens.

Gerne versorgen wir Sie über einen unserer Vertragspartner mit einer Insulinpumpe, nachdem wir die Voraussetzungen erfolgreich geprüft haben. Dafür benötigen wir die Verordnung Ihres Arztes mit einer fundierten ärztlichen Begründung über die medizinische Notwendigkeit der Insulinpumpe. Zusätzlich brauchen wir von Ihnen ein Blutzuckertagebuch. Bitte reichen sie beides gemeinsam ein, dann kann die Prüfung schnellstmöglich durchgeführt werden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Nutzung der Insulinpumpe direkt an den Vertragspartner. Dieser steht Ihnen gerne mit fachlicher Kompetenz zur Verfügung. Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.

Wählen Sie einen Leistungserbringer, der nicht zu unseren Vertragspartnern zählt, können Mehrkosten anfallen.

Sie brauchen die Insulinpumpe nicht zurückzugeben.

FreeStyle Libre

Bei FreeStyle Libre handelt es sich um ein Flash-Glukose-Messsystem (Flash Glucose Monitoring), bei dem ein am Oberarm angebrachter Sensor die Glukosewerte ermittelt – ein Fingerstich, wie bei herkömmlichen Blutzuckermessgeräten, ist nicht erforderlich. Die Blutzuckerwerte werden kontinuierlich gemessen, aber erst dann auf das zugehörige Lesegerät übertragen, wenn der Patient damit den Sensor scannt. Bei jedem Scan werden sowohl der aktuelle, als auch die Werte der letzten acht Stunden übertragen. Der Sensor muss alle zwei Wochen ausgetauscht werden.

Bitte lassen Sie sich zunächst die medizinische Notwendigkeit des FreeStyle Libre-Systems von Ihrem Arzt auf einer Verordnung bescheinigen.

Im Anschluss daran können Sie über unsere Vertragspartnersuche einen geeigneten Vertragspartne in Ihrer Nähe finden, dem Sie dann die Verordnung vorlegen.

Der Vertragspartner kümmert sich um die weiteren Schritte und lässt die Versorgung durch uns prüfen und genehmigen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Nutzung des Geräts direkt an den Vertragspartner. Er steht Ihnen gerne mit fachlicher Kompetenz zur Verfügung. Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Zusätzlich ist monatlich eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises für die Sensoren zu zahlen.

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.

Sie brauchen Sie das Gerät nicht zurückzugeben.

Auf dem Markt erhältlich sind das FreeStyle Libre 2 und ab August 2021 das neue FreeStyle Libre 3.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arzt oder direkt bei der Abbott GmbH, welches System für Sie das Richtige ist.

Sind Sie bereits mit einem Freestyle Libre 2 versorgt und möchten das Freestyle Libre 3 benutzen? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Wichtig: Das FreeStyle Libre 3 funktioniert nur im Zusammenhang mit einer App. Diese ist aktuell nur für iPhones verfügbar und hier ab dem iPhone 7 und der Softwareversion 14 (iOS 14). Die passende App für Android-Mobiltelefone wird bald erwartet.

Kosten für Mobiltelefone sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und können somit nicht erstattet werden.

CGM-System

Im Gegensatz zu einem Flash-Glukose-Messsystem, handelt es sich bei einem CGM-Gerät um ein kontinuierliches Glukose-Messsystem (Real-Time-Messgerät), d. h., die Messwerte werden etwa alle fünf Minuten in Echtzeit auf ein Lesegerät übertragen und nicht erst dann, wenn der Patient aktiv wird. Mit CGM-Systemen können Blutzucker-Selbstmessungen verringert und die Stoffwechsellage langfristig verbessert werden, ohne dass dabei das Risiko schwerer Unterzuckerungen in Kauf genommen werden muss.

Bitte lassen Sie sich zunächst die medizinische Notwendigkeit des CGM-Systems von Ihrem Arzt auf einer Verordnung bescheinigen.

Im Anschluss daran können Sie über unsere Vertragspartnersuche einen geeigneten Vertragspartne in Ihrer Nähe finden, dem Sie dann die Verordnung vorlegen.

Der Vertragspartner kümmert sich um die weiteren Schritte und lässt die Versorgung durch uns prüfen und genehmigen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Nutzung des Geräts direkt an den Vertragspartner. Dieser steht Ihnen gerne mit fachlicher Kompetenz zur Verfügung. Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.

Wählen Sie einen Leistungserbringer, der nicht zu unseren Vertragspartnern zählt, können Mehrkosten anfallen.

Sie brauchen das CGM-System nicht zurückzugeben.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten Sie unsere Experten zu Ihrem Anliegen auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-978 zu unseren Servicezeiten .