Blutdruckmessgeräte sind Messgeräte, mit denen am Oberarm oder Handgelenk des Patienten der arterielle Druck gemessen wird. Insbesondere Bluthochdruck muss konstant überwacht werden.
Gerne versorgen wir Sie über einen unserer Vertragspartner mit einem Gerät. Dafür benötigen wir von Ihnen die von Ihrem Arzt ausgestellte Verordnung.
Bitte senden Sie uns diese Verordnung zu, gerne auch über Meine R+V BKK.
Alternativ können Sie auch über unsere Vertragspartnersuche einen geeigneten Vertragspartner in Ihrer Nähe finden, dem Sie dann die Verordnung vorlegen. Er kümmert sich dann um alle weiteren Schritte für Sie.
Wenn Sie das Gerät direkt über einen Vertragspartner beziehen, können Sie es vor Ort mitnehmen.
Wenn wir das Gerät für Sie bestellen, sendet es unser Vertragspartner auf direktem Weg zu Ihnen nach Hause. Sollte es Fragen oder Probleme geben, setzt sich der Vertragspartner selbstverständlich zügig mit Ihnen in Verbindung.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Nutzung des Geräts direkt an den Vertragspartner. Dieser steht Ihnen gerne mit fachlicher Kompetenz zur Verfügung. Bei medizinischen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Arzt.
Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.
Wählen Sie einen Leistungserbringer, der nicht zu unseren Vertragspartnern zählt, können Mehrkosten anfallen.
Sie brauchen das Blutdruckmessgerät nicht zurückzugeben.
Gerne beraten Sie unsere Experten zu Ihrem Anliegen auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-978 zu unseren Servicezeiten .