Viele Paare sind ungewollt kinderlos, für sie ist Diagnostik und Therapie häufig langwierig und belastend. Die Ursachen für unerfüllten Kinderwunsch können vielfältig sein und auch Maßnahmen der künstlichen Befruchtung notwendig machen.
Erster Kontakt bei unerfülltem Kinderwunsch ist meist die Gynäkologin oder der Gynäkologe der Frau. Dort gibt es für Versicherte der R+V BKK mit dem BKK Kinderwunschkonsil Unterstützung durch moderne Telemedizin und ermöglicht, fachärztliche Expertise eines Reproduktionsmediziners vor Ort in Anspruch zu nehmen.
Das BKK-Kinderwunschkonsil vernetzt niedergelassene Frauenärzte mit Experten des Bundesverbandes Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e. V. (BRZ) über eine digitale Plattform. Über eine telemedizinische Infrastruktur und Online-Fragebögen arbeiten Gynäkologen und Reproduktionsmediziner eng und strukturiert zusammen: Der Frauenarzt legt zusammen mit dem Spezialisten die individuelle Diagnostik und Behandlung fest. Der schnellere Informationsaustausch zwischen den Fachärzten unterstützt Paare gezielt, bringt höhere Behandlungssicherheit und erspart unnötige Wege und Behandlungen. Ergänzt wird das Programm durch einen digital geführten Zykluskalender, der über die kostenlose App „Mein Frauenarzt“ verfügbar ist. Über die Daten aus der App hat die behandelnde Gynäkologin oder der behandelnde Gynäkologe stets die aktuelle Werte.
Falls weitere Maßnahmen vor Ort notwendig sind, kann nach drei bis sechs Monaten eine erneute Anfrage durch Ihren Frauenarzt gestellt werden.
Teilnahmeberechtigt sind Frauen mit Kinderwunsch, die bei der R+V BKK versichert sind und mindestens das 25. aber noch nicht das 42. Lebensjahr vollendet haben (Altersgrenze des Partners: Vollendung des 50. Lebensjahres).
Sie erklären Ihre freiwillige Teilnahme an dem Vertrag schriftlich oder elektronisch gegenüber der R+V BKK mittels einer Teilnahmeerklärung. Die Teilnahmeerklärung regelt mit der dazu gehörenden Versicherteninformation die zeitliche Bindung an die Teilnahme, die Bindung an die vertraglich gebundenen Leistungserbringer und die Folgen bei Pflichtverstößen. Weitere Hinweise betreffen die Angabe der Abrechnungsdienstleister sowie ggf. eine Information über den beabsichtigten Austausch von Teilnehmerlisten für Abrechnungszwecke zwischen der R+V BKK und dem Leistungserbringer bzw. dem Abrechnungsdienstleister (wenn nicht direkt über den Leistungserbringer abgerechnet wird). Ansprüche von Ihnen werden unmittelbar und mittelbar durch den Vertrag nicht begründet.
Bei uns erhalten Sie Wissenswertes rund um die Familienplanung und Angebote, die über die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen – wie dieses Programm, das BKK Kinderwunschkonsil, oder das Programm BKK Kinderwunsch. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!
BKK Kinderwunsch – Künstliche Befruchtung (Zusatzleistungen)
BRZ: Der Kinderwunschkanal (Youtube)