Psychische Erkrankungen und andere Situationen können dazu führen, dass Menschen nicht mehr die Kraft finden, arbeiten zu gehen.
Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation können Belastungserprobung und Arbeitstherapie Wege (zurück) zur Erwerbstätigkeit sein.
Ziel der Belastungserprobung ist es, die Chancen auf eine berufliche (Wieder-)Eingliederung einzuschätzen. Darüber hinaus werden Vorschläge über mögliche berufliche Einsatzfelder und passende Reha-Angebote erarbeitet. Ein erster Schritt kann zum Beispiel eine Arbeitstherapie sein.
Die Arbeitstherapie setzt fachübergreifende Methoden (medizinisch, psychologisch und berufspädagogisch) ein, um die Belastbarkeit des Patienten zu steigern. Dabei wird allein oder in der Gruppe an konkreten, einfachen Aufgaben gearbeitet.
Für die Bewilligung einer Belastungserprobung bzw. Arbeitstherapie ist vor allem der Rentenversicherungsträger im Rahmen der Rehabilitation zuständig. In einigen Fällen wird die Leistung auch von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
Wir empfehlen Ihnen, die Leistung direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen. Da es sich um eine Leistung der Rehabilitation nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) handelt, können Sie den Antrag jedoch auch bei jedem anderen Rehabilitationsträger – also auch bei uns – stellen. Ihr Antrag wird dann geprüft und an den tatsächlich zuständigen Träger weitergeleitet. Für eine Antragstellung wird eine ärztliche Verordnung benötigt, die an den Kostenträger übermittelt werden muss.