Badehilfen ermöglichen dem Patienten die selbstständige, weitestgehend unabhängige Ausübung der täglichen Körperpflege. Sie gleichen eingeschränkte oder ausgefallene Funktionen des Bewegungs- oder Halteapparates ganz oder teilweise aus. Zu den Badehilfen zählen u. a. Artikel wie Badewannenlifter oder Duschhocker.
Bitte lassen Sie sich zunächst die medizinische Notwendigkeit der Badehilfe von Ihrem Arzt auf einer Verordnung bescheinigen.
Senden Sie uns dann bitte die Verordnung zu, gerne auch über Meine R+V BKK.
Unser Vertragspartner kümmert sich darum, dass die Badehilfe auf direktem Weg zu Ihnen nach Hause kommt. Sollte es Fragen oder Probleme geben, setzt er sich selbstverständlich zügig mit Ihnen in Verbindung.
Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Vertragspartner in Verbindung, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Der Vertragspartner berät Sie kompetent und wird, sofern notwendig, alle erforderlichen Schritte zur Reparatur einleiten.
Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.
Wählen Sie einen Leistungserbringer, der nicht zu unseren Vertragspartnern zählt, können Mehrkosten anfallen.
Bei einer höherwertigen Versorgung können ebenfalls Mehrkosten entstehen, die wir Ihnen leider nicht erstatten dürfen. Jedoch sind unsere Vertragspartner dazu verpflichtet, Ihnen mindestens eine aufzahlungsfreie Versorgung anzubieten.
Wenn Sie Ihre Badehilfe nicht mehr benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Vertragspartner in Verbindung, um eine Abholung vereinbaren.
In einigen Fällen kann es sein, dass unser Vertragspartner Sie darauf hinweist, dass Sie die Badehilfe behalten können. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun.
Gerne beraten Sie unsere Experten zu Ihrem Anliegen auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-978 zu unseren Servicezeiten .