Atemtherapie- und Inhalationsgeräte unterstützen bei Bedarf Menschen teilweise oder vollständig bei der Atmung. Zu den Atemtherapiegeräten zählen z. B. Sauerstofftherapiegeräte, Geräte zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen oder Beatmungsgeräte zur intermittierenden und lebenserhaltenden Beatmung.
Legen Sie die ärztliche Verordnung einem unserer Vertragspartner vor. Der Vertragspartner tritt mit uns in Kontakt und händigt Ihnen das Gerät aus, sobald wir die Genehmigung erteilt haben.
Über unsere Vertragspartnersuche finden Sie schnell und einfach alle Vertragspartner in unmittelbarer Nähe.
Unser Vertragspartner überprüft, ob Sie das Gerät vor Ort abholen können oder eine Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause möglich ist.
Sollte es Fragen oder Probleme geben, setzt sich unser Vertragspartner selbstverständlich zügig mit Ihnen in Verbindung.
Bitte setzen Sie sich direkt mit dem Vertragspartner in Verbindung, von dem Sie das Hilfsmittel erhalten haben. Der Vertragspartner berät Sie kompetent und wird, sofern notwendig, alle erforderlichen Schritte zur Reparatur einleiten. Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
Die Reparatur durch den Vertragspartner ist für Sie kostenlos.
Sie haben ausschließlich die gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in Höhe von 10 % des Abgabepreises, jedoch minimal 5 EUR und maximal 10 EUR, zu leisten. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit.
Wählen Sie einen Leistungserbringer, der nicht zu unseren Vertragspartnern zählt, können Mehrkosten anfallen.
Wenn Sie Ihr Atemtherapie- bzw. Inhalationsgerät nicht mehr benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Vertragspartner in Verbindung, um eine Rücksendung oder Abholung zu vereinbaren.
In einigen Fällen kann es sein, dass unser Vertragspartner Sie darauf hinweist, dass Sie das Gerät behalten können. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun.
Für gewisse Geräte, wie beispielsweise das CPAP-Gerät oder den Sauerstoffkonzentrator, können Sie unter bestimmten Umständen einen Stromkostenzuschuss erhalten. Gerne können Sie uns einen formlosen Antrag zusenden und wir prüfen, ob ein Zuschuss möglich ist.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein beheizbarer Schlauch für Atemtherapiegeräte nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse zählt und die Kosten daher nicht von uns übernommen werden können!
Gerne beraten Sie unsere Experten zu Ihrem Anliegen auch persönlich. Sie erreichen sie telefonisch unter 0611 99909-978 zu unseren Servicezeiten .