Eine ambulante Vorsorgemaßnahme, auch ambulante, freie oder offene Badekur genannt, dauert in der Regel zwischen 14 und 21 Tagen. Voraussetzung für die Durchführung einer solchen Vorsorgemaßnahme sind eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die R+V BKK.
Für eine ambulante Vorsorgemaßnahme am Kurort muss Ihr Hausarzt oder Facharzt deren medizinische Notwendigkeit feststellen. Der erste Weg ist daher der zu Ihrem Arzt. Hält er eine solche Maßnahme für medizinisch notwendig und haben Sie in den letzten 12 Monaten alle Ihnen am Wohnort zur Verfügung stehenden Maßnahmen ausgeschöpft, können Sie bei uns die nötigen Formulare anfordern. Mit diesen suchen Sie dann wieder Ihren Arzt auf. Er füllt seinen Teil der Formulare aus und kann Sie darüber beraten, welcher Kurort für Sie geeignet ist. Die ärztliche Bescheinigung reichen Sie zusammen mit Ihrem Teil der Formulare und Ihrem Wunsch, wann und wo Sie die Maßnahme durchführen möchten, bei uns ein.
Nachdem wir Ihren Antrag eingehend geprüft haben, informieren wir Sie, ob wir uns an den Kosten für eine ambulante Vorsorgemaßnahme beteiligen können. Können wir die Vorsorgemaßnahme bewilligen, erstatten wir in der Regel alle verordnungsfähigen Leistungen bis auf Ihren gesetzlichen Eigenanteil.
Wichtig: Die Bewilligung der R+V BKK ist max. 6 Monate gültig, der Antrag sollte daher nicht zu früh gestellt werden!
Darüber hinaus erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 16 EUR pro Tag für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe. Für chronisch kranke Kleinkinder kann der Zuschuss 25 EUR pro Tag betragen.
Informationen zu anerkannten Badekurorten in Deutschland finden Sie auch unter www.baederkalender.de.