FP

Ambulante Kinderchirurgie

Die Korrektur abstehender Ohren oder die Entfernung einer Baker-Zyste – bei vielen der im Kindes- und Jugendalter häufiger vorkommenden operativen Eingriffen ist heute kein längerer Klinikaufenthalt mehr notwendig.

Unser Versorgungsangebot zu kinderchirurgischen Eingriffen (bis 18 Jahre) umfasst Operationen aus den Bereichen HNO, Urologie und Chirurgie. Die optimale Vernetzung spezialisierter Fachärzte, die nach neuestem technischem Standard operieren, stellt beste Behandlung und Betreuung für Ihr Kind sicher. Bei medizinischer Notwendigkeit ist auch eine postoperative Nachsorge im überwachten Bett möglich.

Zu den ambulant durchführbaren operativen Eingriffen zählen:

  • Teilentfernung der Gaumenmandeln mittels (Laser-)Tonsillotomie (nur bei Vergrößerung der Mandeln und bei rezidivierender akuter Mandelentzündung)
  • Plastische Korrektur abstehender Ohren
  • Operationen bei Leisten- oder Nabelbruch
  • Hoden- und Penis-Operationen (z. B. Hodenhochstand, Wasserbruch, Vorhautverengung)
  • Metallentfernung nach Knochenbruch-Operationen
  • Entfernung eines Dermalsinus (Minimalform der Spina bifida, bei dem nur ein kleiner Gang zwischen Hautoberfläche und Rückenmarkskanal besteht)
  • Entfernung einer Baker-Zyste (Ausstülpung in der Kniekehle, die mit Gelenkflüssigkeit gefüllt ist)

  • Nach der Diagnose des Operateurs entscheidet er gemeinsam mit dem Anästhesist, ob die ambulante Behandlung des Kindes im Rahmen dieses Versorgungskonzeptes erfolgen kann. Hierfür werden die sogenannten „G-AEP-Kriterien herangezogen.
  • Beratung und Aufklärung des Kindes bzw. des gesetzlichen Vertreters.
  • Leistungserbringung durch den Facharzt für Anästhesie einschließlich der hierzu notwendigen Aufklärung.
  • Durchführung der Operation einschließlich der hierzu notwendigen Aufklärung.
  • Durchführung der prä- und postoperativen Behandlungen im Zeitraum von bis zu zwölf Tagen nach der Operation einschließlich der notwendigen postoperativen fachärztlichen Untersuchungen.
  • Versorgung mit Medikamenten (auch Verbandmittel, welche im Zusammenhang mit der Operation anfallen); durchgängige Patientenversorgung nach Facharztstandard, an Wochenenden und Feiertagen ggf. durch den organisierten kassenärztlichen Notdienst.
  • Bei außergewöhnlich komplizierten Verläufen entscheidet der Chirurg, ob die weitere Behandlung des Patienten durch eine stationäre Versorgung im Rahmen der Regelversorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgen muss.
  • Angebot einer zusätzlichen telefonischen Auskunftsmöglichkeit für die Eltern für Rückfragen zur Operation und Anästhesie.

Wenn Sie unser Versorgungsangebot zur ambulanten Kinderchirurgie in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie bitte an eine Ärztin oder Arzt, die an dem Versorgungsvertrag teilnehmen. Dort erklären Sie Ihre freiwillige Teilnahme schriftlich oder elektronisch gegenüber der R+V Betriebskrankenkasse. Die am Vertrag teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte können Sie bei uns erfragen. Rufen Sie uns einfach unter 0611 99909-0 an.