Seit dem 1. Januar 2007 gehört die Akupunkturbehandlung chronischer Schmerzen der Lendenwirbelsäule und der Kniegelenke zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Abgerechnet wird über Ihre Krankenversichertenkarte.
Wichtig: Um Akupunktur als Heilungsmethode in Anspruch nehmen zu können, sind eine besondere Qualifikation des behandelnden Arztes sowie eine der nachfolgend beschriebenen Indikationen erforderlich:
Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.