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Hilfe zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Mit Ihrer persönlichen ePA können Sie und Ihre behandelnden Ärzte Ihre medizinischen Dokumente sicher digital hochladen, speichern, verarbeiten, lesen, teilen und selbstverständlich auch löschen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre ePA und können selbst bestimmen, welche Daten Sie darin ablegen möchten und wer darauf zugreifen darf. Sie können die ePA-App über Ihr Smartphone orts- und zeitunabhängig nutzen.

Ab Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA). Leistungserbringer, wie z. B. Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheken haben automatisch Zugriff und stellen Ihre medizinischen Daten in die ePA ein.

1. Voraussetzung für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) der R+V BKK ist:

  • Ein NFC-fähiges Smartphone.
  • Eine NFC-fähige eGK.
    Gesundheitskarte
  • Ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und PIN. Sie haben noch keine PIN für Ihren Personalausweis? Sie können Ihren Online-Ausweis bei dem für Sie zuständigen Bürgerservice Ihrer Kommune kostenfrei aktivieren lassen und Ihre neue PIN setzen.

2. Laden Sie die App „R+V BKK ePA“ herunter:
Apple-App im App Store Android-App bei Google Play

3. Legen Sie ein Benutzerkonto an. Geben Sie dafür Ihre Versichertennummer, die Kennnummer Ihrer Versichertenkarten (eGK), Ihre Postleitzahl sowie Ihre E-Mail-Adresse ein und vergeben Sie ein Passwort. Lesen und akzeptieren Sie die Einwilligungserklärung und Nutzungsbedingungen.
Benutzerkonto anlegen, Bild 1 Benutzerkonto anlegen, Bild 2 Benutzerkonto anlegen, Bild 3

4. Daraufhin erhalten Sie einen Link an die angegebene E-Mail-Adresse. Bestätigen Sie diesen und fahren Sie mit dem nächsten Schritt fort. Der Bestätigungslink bleibt 14 Tage gültig.
E-Mail-Adresse bestätigen, Bild 1 E-Mail-Adresse bestätigen, Bild 2

5. Jetzt wird das Benutzerkonto automatisch mit Ihrem Handy verknüpft. Bestätigen Sie dies durch Eingabe des Handy-Sperr-Codes (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung, PIN etc).

6. Identifizierung Ihrer Person
Sie können sich für die ePA mit dem PostIdent-Verfahren identifizieren. Hierbei können Sie entweder Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der PIN nutzen oder sich in einer Postfiliale identifizieren.
Identität prüfen

7. Bitte durchlaufen Sie das PostIdent-Verfahren vollständig.
PostIdent-Verfahren 

8. Beginnen Sie mit der Einrichtung Ihrer ePA.
ePA einrichten

9. Endspurt ... fast geschafft: Lesen Sie die Nutzungsbedingungen und die Einwilligungserklärung und akzeptieren Sie beides.

10. Letzter Schritt: Hier wählen Sie das bevorzugte Anmeldeverfahren der ePA. Beim Zugriff mit dem App-Code entfällt das Scannen der eGK oder des Personalausweises.
Anmeldeverfahren

11. Puh, Sie haben es geschafft – Glückwunsch! Die ePA ist nun erfolgreich registriert. Diese vielen Schritte sind zum Schutz Ihrer Gesundheitsdaten notwendig.

Wer bekommt eine ePA? Gibt es die ePA auch für Kinder?

Ja, alle gesetzlich Versicherten bekommen eine ePA. Bis zum 16. Lebensjahr eines Kindes wird die ePA von einem sorgeberechtigten Vertreter verwaltet. Sie können die ePA Ihres Kindes auf Ihrem Smartphone verwalten. Dazu müssen Sie neben Ihrer ePA die ePA Ihres Kindes mit Ihrem Smartphone koppeln.

Was kommt in die ePA für alle?

Ärzte sind verpflichtet, Ihre Befundberichte, Arzt- und Entlassbriefe sowie Labordaten in die ePA einzustellen. Zusätzlich können Sie auf Ihren Wunsch auch weitere Daten wie z. B. das Zahnbonusheft oder Notfalldaten einstellen. In der ePA werden sowohl die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAUs) als auch die eRezepte aus den jeweiligen Fachdiensten gespeichert. Die Krankenkasse stellt Ihnen jährlich eine Leistungsübersicht zur Verfügung.

Was beinhaltet die Leistungsauskunft?

Mit der Leistungsauskunft in der ePA können Sie die von Ihnen in Anspruch genommenen gesetzlichen Leistungen ohne Angaben der Kosten in einer übersichtlichen Gliederung nach Leistungsbereichen einsehen.

Was mache ich, wenn der Arzt sich weigert, Dokumente in meine ePA zu übertragen?

Dann wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung (KV), die für den Arzt zuständig ist. Die Kontaktdaten finden Sie unter anderem auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Wer hat Zugriff auf die ePA?

Im Behandlungskontext (durch Einlesen der eGK in der Arztpraxis) haben Ärzte und Krankenhäuser für 90 Tage und Apotheken für 3 Tage Zugriff auf die Daten Ihrer ePA. Die Krankenkasse hat keinen Zugriff auf die Dokumente. Jeder einzelne Zugriff in der ePA wird protokolliert.

Werden auch besonders sensible Daten (z. B. Daten zu psychischen Erkrankungen) in der ePA gespeichert?

Bevor Ärzte Daten in die ePA einstellen, die zur Diskriminierung oder Stigmatisierung führen könnten, wie z. B. Daten zu psychischen Erkrankungen, zu sexuell übertragbaren Krankheiten oder zu Schwangerschaftsabbrüchen, müssen sie Sie auf das Recht zum Widerspruch gegen die Einstellung hinweisen.

Kann ein Arzt Dokumente in meiner ePA ändern bzw. löschen?

Ihr Arzt bzw. Leistungserbringer (z. B. Apotheke oder Krankenhaus) kann keine Informationen innerhalb eines Dokumentes, welches Sie hochgeladen haben, ändern. Ihr Arzt kann jedoch ein Dokument in Absprache mit Ihnen aus der ePA wieder löschen.

Kann ich nachlesen, welche Aktivitäten in meiner Akte erfolgten?

Ihre ePA verfügt über ein detailliertes Protokoll, das Sie jederzeit abrufen, aber auch exportieren können. In diesem Protokoll sind sämtliche Zugriffe – von Ihnen selbst, aber auch von Berechtigten – auf Ihre ePA ersichtlich. So können Sie nachvollziehen, wann Dokumente in Ihrer ePA eingestellt, abgerufen oder gesucht worden sind und wann Sie Berechtigungen erteilt oder entzogen haben. Sie können das Protokoll gezielt durchsuchen und filtern. Die Protokolleinträge werden im Aktensystem nach Ablauf von drei Jahren gelöscht.

Kann ich selber Dokumente in meiner ePA ablegen?

Mit der Nutzung der ePA-App können Sie selbst Daten in der ePA speichern. Sie können auch Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder Medizin-Apps in die ePA übertragen, sofern diese Anwendungen dies unterstützen.

Kann ich die in meiner ePA abgelegten Dateien ausdrucken?

Ja, die Daten aus der ePA können Sie jederzeit herunterladen, um diese ggf. ausdrucken oder per Mail zu versenden.

Gibt es ein Verfallsdatum für die eingestellten Dokumente?

Nein, die Dokumente in der ePA werden lebenslang aufbewahrt.

Ich möchte die ePA-App der R+V BKK nutzen – was benötige ich dafür?

Für die Nutzung der ePA benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine NFC-fähige eGK.

Ich habe kein Smartphone – kann ich trotzdem die ePA für alle nutzen?

Ja. Auch ohne App können Sie eine ePA besitzen, sodass im Fall einer Behandlung die betreffenden Ärzte, das Krankenhaus oder die Apotheke sowohl Daten in die ePA einstellen als auch vorhandene Daten einsehen können. Darüber hinaus können Versicherte auch einen Vertreter, zum Beispiel ein Familienmitglied, berechtigen, die ePA in ihrem Auftrag über die App einzusehen und zu verwalten. Das Ausschließen einzelner Leistungserbringer müssen Sie über die ePA-Ombudsstelle der R+V BKK unter der E-Mail-Adresse ePA-Ombudsstelle@ruv-bkk.de beantragen.

Was mache ich, wenn ich mein Smartphone verloren habe?

Sollten Sie Ihr Smartphone verloren haben und nutzen Sie den Zugriff ohne eGK, können Sie Ihren Account selbstständig löschen. Nutzen Sie dafür einfach unseren Sperrdienst unter https://iam-bms.de/auth/realms/105823040/account/.

ODER

Sie können auf einem neuen Smartphone die ePA-App installieren und Ihre ePA mit dem neuen Smartphone anbinden. Anschließend können Sie in der App das alte Smartphone deaktivieren. Wenn ein möglicher Missbrauch von Daten vorliegt, können auch wir für Sie die Gerätebindung löschen.

Wer ist für den Datenschutz verantwortlich?

Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz der ePA ist unsere Datenschutzbeauftragte. Die Kontaktdaten finden Sie in den Datenschutzhinweisen der ePA.