FP

Datennutzung für Ihre Gesundheit

Als Krankenkasse wollen wir, dass Sie gesund bleiben. Das hat der Gesetzgeber sogar als Auftrag formuliert. Krankenkassen sollen den Gesundheitszustand der Versicherten verbessern und über gesundheitsfördernde Maßnahmen aufklären. Sie sollen dementsprechend beraten und auf eine gesunde Lebensführung hinwirken.

Um das zu bewerkstelligen, dürfen wir Gesundheitsdaten auswerten. Das sind also Daten, die sowieso schon bei uns erfasst sind. Geregelt ist das im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Was bedeutet das genau? Wir dürfen Sie z. B. auf Schutzimpfungen aufmerksam machen, falls diese sinnvoll erscheinen. Manchmal können bestimmte Diagnosen auch für Erkrankungsrisiken sprechen. In diesen Fällen ist uns daran gelegen, Ihnen dazu Serviceangebote oder Informationen zukommen zu lassen. Unser Anspruch ist immer, dass wir auf Ihre individuelle Lebenssituation eingehen und dass wir Ihre Gesundheitsdaten verantwortungsvoll nutzen. Wir verstehen darunter auch, dass wir Sie nicht übermäßig kontaktieren und mit Informationen überfrachten.

Unsere Bemühungen sind als zusätzlicher Service zu verstehen. Selbstverständlich haben Ihre behandelnden Ärzte das letzte Wort. Therapieentscheidungen treffen Sie also mit Medizinern und nicht mit uns.

Widerspruchsmöglichkeit

Sie sind mit der Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten nicht einverstanden? Dann können Sie selbstverständlich widersprechen. Vor der ersten Datennutzung haben Sie eine vierwöchige Widerspruchsfrist. Aber auch nach Ablauf dieser Frist können Sie der laufenden Datennutzung widersprechen. Das wirkt sich nicht nachteilig für Sie aus. Genauso einfach können Sie den Widerspruch zurücknehmen.

Widerspruch einlegen

Weitere Informationen / Gesetzesgrundlagen

§ 25b SGB V „Datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Kranken- und Pflegekassen“

Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)