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Erklärung zur Barrierefreiheit der elektronischen Patientenakte (ePA)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die ePA R+V BKK der R+V BKK.

Als Verantwortlicher für die Inhalte – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

1.1 Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 23.6.2021) gilt für die aktuell im Apple App Store und Google Play Store veröffentlichte App ePA R+V BKK.

1.2 Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die App wird barrierefrei gebaut. Das wird durch folgende Best-Practices erreicht:

Die App wird generell unter Einhaltung der Vorgaben zu herstellerspezifischem Design der jeweiligen Plattform (Google Material Design Guidelines, Apple Human Interface Guidelines) sowie nach Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Interaktionsdesigns und Ergonomie von Benutzeroberflächen gestaltet.

Die Benutzeroberflächen werden jeweils in Form von auf der Plattform nativen Code/Oberflächen umgesetzt und unterstützen damit generell plattformspezifische Funktionen für Barrierefreiheit (Screen Reader, Touch Feedback etc.). Bei der Umsetzung der Benutzeroberflächen wird auf den Einsatz von alternativen Beschreibungen von Icons und Grafiken, sowie Leserichtung und Unterstützung variabler Schriftgrößen geachtet.

Unter iOS ist die App mit "Voiceover" nutzbar – das ist der Plattformstandard für iOS. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren (z. B. Bildschirmlupe, reduzierte Animationen).

Unter Android ist die App mit "Talkback" nutzbar – das ist der Plattformstandard für Android. Von den weiteren Technologien kann man jene nutzen, die ohne besondere Anpassung der App funktionieren.

1.3 Welche Bereiche sind eventuell nicht barrierefrei?

Barrieren bei Dokumenten

  • Über die Inhalte von Dokumenten, die durch den Versicherten oder Leistungserbringer in der ePA hinterlegt werden, kann keine Barrierefreiheit garantiert werden.
  • Die Nutzungs- bzw. Einwilligungsdokumente sind nicht barrierefrei gestaltet.

1.4 Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern für Feedback

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@ruv-bkk.de oder telefonisch unter der 0611 99909-0.

Ihre Anfragen werden durch unseren Support von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr bearbeitet und beantwortet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

1.5 Kontakt zur Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de .

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.