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Krankmeldung

Kann ein Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung seine Arbeit nicht wahrnehmen, hat er dies seinem Arbeitgeber unverzüglich (z. B. telefonisch) mitzuteilen und nach einer bestimmten Anzahl von Krankheitstagen schriftlich nachzuweisen.

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber

Als Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit (AU) dient die AU-Bescheinigung, die der Arzt bzw. die Ärztin ausstellt. Die AU-Bescheinigung muss in der Regel ab dem dritten Kalendertag erstellt werden. Erkranken Sie beispielsweise am Freitag und sind am Montag wieder arbeitsfähig, benötigen Sie keine AU-Bescheinigung. Dauert Ihre Erkrankung jedoch bis einschließlich Montag bzw. darüber hinaus an, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung vorlegen, und zwar spätestens am vierten Tag der Erkrankung (je nach Arbeitsvertrag auch früher). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, als in der Bescheinigung des Arztes angegeben, ist eine ärztliche Folgebescheinigung erforderlich.

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse

Seit dem 01.10.2021 übermitteln die Vertragsarztpraxen die AU-Daten automatisch auf elektronischem Weg direkt an die Krankenkassen. AU-Bescheinigungen von Privatärzten oder aus dem Ausland müssen weiterhin vom Versicherten selbst rechtzeitig innerhalb einer Woche bei der Krankenkasse eingereicht werden, da andernfalls ein eventueller Anspruch auf Krankengeld ruht. Dies kann per Post oder über unsere App Meine R+V BKK geschehen.

Wichtig: Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit muss immer lückenlos sein, d. h. wenn eine AU-Bescheinigung bis freitags ausgestellt ist, müssen Sie spätestens am darauffolgenden Werktag (hier gesetzlich geregelt der Montag) wieder zum Arzt gehen, um sich eine Folgebescheinigung ausstellen zu lassen. Gehen Sie erst später zum Arzt, kann es in bestimmten Fällen passieren, dass Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld verlieren.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit dem 01.10.2021 übermitteln die Arztpraxen die AU-Daten auf elektronischem Weg direkt an die zuständige Krankenkasse. Die AU-Bescheinigung besteht daher nicht mehr wie bisher aus vier, sondern nur noch aus zwei Durchschlägen. Die Durchschläge für die Krankenkasse und für die Arztpraxis entfallen. Weiterhin in Papierform werden die Durchschläge für den Arbeitgeber (enthält nur Angaben zur Dauer der Erkrankung) und den Patienten bzw. die Patientin ausgestellt. Sollte die Übermittlung der AU-Daten von der Arztpraxis an die Krankenkasse aus technischen Gründen einmal nicht möglich sein, erhalten Sie von Ihrem Arzt einen Ausdruck der Daten für die Krankenkasse und senden diesen bitte schnellstmöglich an uns, damit wir Ihre Ansprüche zeitnah prüfen können. Dies kann per Post oder über unsere App Meine R+V BKK geschehen.

Die eAU-Bescheinigung kann nur vom Arzt oder einer Ärztin in elektronischer Form korrigiert oder storniert werden. Eine manuelle Veränderung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.

Ab dem 01.01.2023 wird die Weiterleitung der AU-Daten an den Arbeitgeber ebenfalls nur noch elektronisch erfolgen. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen – sie stellen den Arbeitgebern die für sie bestimmten AU-Daten digital als Meldung zum Abruf zur Verfügung.

Die abrufbaren Daten umfassen:

  • Name des/der Beschäftigten,
  • Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit,
  • Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit,
  • Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung und
  • Angabe, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Arbeitsunfähigkeit auf einem Arbeitsunfall oder sonstigen Unfall oder auf den Folgen eines Arbeitsunfalls oder sonstigen Unfalls beruht.

Vertragsärzte und Leistungserbringer sind weiterhin verpflichtet, ihren Patienten eine AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. AU-Bescheinigungen von Privatärzten oder aus dem Ausland müssen Sie weiterhin selbst an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.

Die Pflicht der Versicherten, ihrem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen, bleibt hiervon unberührt.

ICD-Diagnoseauskunft

Ihr Arzt ist dazu verpflichtet, Diagnosen auf Ihrer AU-Bescheinigung zu verschlüsseln. Mit Hilfe unseres ICD-Rechners können Sie sich den vollständigen Diagnosetext, dazugehörige Synonyme und die entsprechende Einordnung in die Hierarchie der internationalen ICD-Klassifikation anzeigen lassen. Umgekehrt können Sie aber auch Krankheitsbegriffe eingeben, um die dazugehörigen ICD-Codes zu finden.

Qualitätsgesicherte und patientengerechte Erklärungen von mehr als 10.000 ICD-Codes von unserem Kooperationspartner „Was hab´ ich?“ finden Sie auch auf gesund.bund.de, einem Informationsangebot des Bundesministeriums für Gesundheit.