Das bundesweit gültige Leistungsangebot richtet sich an Versicherte mit Morbus Parkinson, einer der häufigsten Erkrankungen des Nervensystems, die nicht heilbar ist und in Schüben langsam voranschreitet.
Der Fokus dieses besonderen Versorgungsvertrages liegt auf der telemedizinisch unterstützten frühzeitigen Medikationseinstellung. Durch sie können die typischen Parkinson-Symptome oft deutlich gelindert und die Lebensqualität von Parkinson-Patienten entscheidend verbessert werden.
Darüber hinaus wird für die Betroffenen die bestmögliche Expertise in der Therapie durch die Einbindung von Parkinson-Referenzzentren, Neurologen und das Case Management durch Parkinson-Nurses miteinander gebündelt. Durch die Zusammenarbeit aller am Vertrag beteiligten Einrichtungen erhält der Patient somit eine optimierte Therapie, welche den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen kann.
Das Angebot richtet sich an alle erwachsenen Versicherten der R+V BKK mit der gesicherten Diagnose „Typischer bzw. Atypischer Morbus Parkinson (ICD-10: G20.-, G21.-) ab dem 2. Grad der UPDRS (Unified Parkinsons Disease Rating Scale) bzw. dem Stadium 1,5 nach der Stadieneinteilung von Hoehn und Yahr (1967).
Bei einem Aufenthalt im Alten- und Pflegeheim muss die häusliche Versorgung gewährleistet sein.
Über teilnehmende Parkinson-Referenzzentren (Kliniken) und Neurologen erteilt die MVB Entwicklungsgesellschaft mbH jeweils Auskunft:
0800 46 36 682 (gebührenfrei)
Die Teilnahme an dem Vertrag ist für Sie freiwillig.
Sie erklären Ihre freiwillige Teilnahme an dem Vertrag bei einer der teilnehmenden Kliniken oder Neurologen durch eine schriftliche oder elektronische Teilnahmeerklärung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Teilnahmeerklärung regelt zusammen mit der Versicherteninformation zur Teilnahmeerklärung das Nähere zur Durchführung der Teilnahme. Hiervon umfasst sind insbesondere Regelungen zur zeitlichen Bindung an die Teilnahme, zur Bindung an die vertraglich gebundenen Leistungserbringer und zu den Folgen bei Pflichtverstößen; soweit die Abrechnung nicht direkt über den Leistungserbringer erfolgt, die Angabe der Abrechnungsdienstleister sowie ggf. eine Information über den beabsichtigten Austausch von Teilnehmerlisten für Abrechnungszwecke zwischen der R+V BKK und dem Leistungserbringer bzw. dem Abrechnungsdienstleister.
Ansprüche von Ihnen werden unmittelbar und mittelbar durch den Vertrag nicht begründet. Leistungen nach diesem Vertrag dürfen ausschließlich gegenüber den Versicherten erbracht werden, die ihre Teilnahme an dem Vertrag gemäß Absatz 2 schriftlich erklärt haben.