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Telemedizinische Betreuung für Parkinson-Erkrankte

Das bundesweit gültige Leistungsangebot richtet sich an Versicherte mit Morbus Parkinson, einer der häufigsten Erkrankungen des Nervensystems, die nicht heilbar ist und in Schüben langsam voranschreitet.

Der Fokus dieses besonderen Versorgungsvertrages liegt auf der telemedizinisch unterstützten frühzeitigen Medikationseinstellung. Durch sie können die typischen Parkinson-Symptome oft deutlich gelindert und die Lebensqualität von Parkinson-Patienten entscheidend verbessert werden.

Darüber hinaus wird für die Betroffenen die bestmögliche Expertise in der Therapie durch die Einbindung von Parkinson-Referenzzentren, Neurologen und das Case Management durch Parkinson-Nurses miteinander gebündelt. Durch die Zusammenarbeit aller am Vertrag beteiligten Einrichtungen erhält der Patient somit eine optimierte Therapie, welche den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen kann.

Das Angebot richtet sich an alle erwachsenen Versicherten der R+V BKK mit der gesicherten Diagnose „Typischer bzw. Atypischer Morbus Parkinson (ICD-10: G20.-, G21.-) ab dem 2. Grad der UPDRS (Unified Parkinsons Disease Rating Scale) bzw. dem Stadium 1,5 nach der Stadieneinteilung von Hoehn und Yahr (1967).

Bei einem Aufenthalt im Alten- und Pflegeheim muss die häusliche Versorgung gewährleistet sein.

Module 0 / I – Zentrales Parkinsonmanagement

  • Prüfung auf Diagnosesicherheit und Vorliegen des Krankheitsstadiums.
  • Bei Bedarf Vermittlung eines koordinierenden, niedergelassenen Neurologen.
  • Vermittlung eines für den Patienten verantwortlichen koordinierenden, niedergelassenen Neurologen sowie einer zuständigen Parkinson-Nurse (Telemedizinassistent für Parkinson). Die Parkinson-Nurse wird unter Weisungsaufsicht des verantwortlichen Neurologen tätig.
  • Regelmäßige telefonische Kontaktierung (mindestens einmal im Quartal) durch die Parkinson-Nurse zum Abgleich der eingenommen und verordneten Medikationen.
  • Persönliche Kontaktaufnahme bei gegebenem Anlass.
  • Information und Vermittlung zu speziell für Parkinsonpatienten und deren Angehörige entwickelte Unterstützungsangebote (Schulungen, Vorträge, Selbsthilfe etc.).
  • Bei Bedarf Abstimmung mit Hausärzten und anderen Fachärzten zur Sicherstellung der Koordination.
  • Dokumentation therapierelevanter Befunde und Medikationen der Versorgung eines Patienten.

Modul II – Videounterstützte Vorstellung eines Parkinsonpatienten

  • Erstellung von Videosequenzen vom Patienten während der Sprechstunde durch den koordinierenden, niedergelassenen Neurologen.
  • Konsil des am Vertrag teilnehmenden Krankenhauses.

Modul III – Videounterstützte Parkinsontherapie beim Patienten zu Hause

  • Diagnostik und Entscheidung zur ambulanten Videotherapie durch am Vertrag teilnehmende Spezialisten.
  • Ggf. stationäre Aufnahmen zur weiteren Diagnostik.
  • Erstellung von mindestens 10 Tagesprofilen mit mindestens 3 Aufnahmen (an maximal 30 Tagen) beim Patienten zu Hause.
  • Kontinuierliches Konsil des teilnehmenden Krankenhauses.
  • Kontinuierliche Anpassung der Medikation.

Modul IV – Videounterstützte Parkinsonsprechstunde

  • Diagnostik und Entscheidung zur videounterstützten Parkinsonsprechstunde.
  • Erstellung von mindestens 5 Tagesprofilen mit mindestens 3 Aufnahmen (an maximal 7 Tagen) beim Patienten zu Hause.
  • Konsil des am Vertrag teilnehmenden Krankenhauses.

Über teilnehmende Parkinson-Referenzzentren (Kliniken) und Neurologen erteilt die MVB Entwicklungsgesellschaft mbH jeweils Auskunft:

0800 46 36 682 (gebührenfrei)

info@mvb-parkinson.de

Die Teilnahme an dem Vertrag ist für Sie freiwillig.

Sie erklären Ihre freiwillige Teilnahme an dem Vertrag bei einer der teilnehmenden Kliniken oder Neurologen durch eine schriftliche oder elektronische Teilnahmeerklärung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die Teilnahmeerklärung regelt zusammen mit der Versicherteninformation zur Teilnahmeerklärung das Nähere zur Durchführung der Teilnahme. Hiervon umfasst sind insbesondere Regelungen zur zeitlichen Bindung an die Teilnahme, zur Bindung an die vertraglich gebundenen Leistungserbringer und zu den Folgen bei Pflichtverstößen; soweit die Abrechnung nicht direkt über den Leistungserbringer erfolgt, die Angabe der Abrechnungsdienstleister sowie ggf. eine Information über den beabsichtigten Austausch von Teilnehmerlisten für Abrechnungszwecke zwischen der R+V BKK und dem Leistungserbringer bzw. dem Abrechnungsdienstleister.

Ansprüche von Ihnen werden unmittelbar und mittelbar durch den Vertrag nicht begründet. Leistungen nach diesem Vertrag dürfen ausschließlich gegenüber den Versicherten erbracht werden, die ihre Teilnahme an dem Vertrag gemäß Absatz 2 schriftlich erklärt haben.