FP

Heilmittel

Ärztlich verordnete Heilmittel werden von uns im Rahmen der gesetzlichen Regelungen übernommen. Dazu gehören:

  • Physikalische Therapie (Krankengymnastik, Physiotherapie, Lymphdrainagen, Massagen u. v. m.)
  • Podologische Therapie (Medizinische Fußpflege bei diabetischem Fußsyndrom)
  • Logopädie (Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie)
  • Ergotherapie (Beschäftigungstherapie)

Für Versicherte ab 18 Jahren ist eine Zuzahlung gesetzlich vorgeschrieben.

Heilmittel können von uns nur dann bezuschusst werden, wenn sie notwendig sind, um

  • eine Krankheit zu heilen, ihr Fortschreiten zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern,
  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
  • eine Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken, oder
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.

Ihr behandelnder Arzt ist bei der Verordnung an die gesetzlichen Heilmittel-Richtlinien gebunden. Diese regeln u. a. Art, Menge und Besonderheiten der verordnungsfähigen Heilmittel.