Ärztlich verordnete Heilmittel werden von uns im Rahmen der gesetzlichen Regelungen übernommen. Dazu gehören:
Für Versicherte ab 18 Jahren ist eine Zuzahlung gesetzlich vorgeschrieben.
Heilmittel können von uns nur dann bezuschusst werden, wenn sie notwendig sind, um
Ihr behandelnder Arzt ist bei der Verordnung an die gesetzlichen Heilmittel-Richtlinien gebunden. Diese regeln u. a. Art, Menge und Besonderheiten der verordnungsfähigen Heilmittel.