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E-Rezept (elektronisches Rezept)

Das elektronische Rezept, kurz eRezept oder E-Rezept, ist die elektronische Form der heutigen Rezeptverordnung und ersetzt ab 2022 schrittweise den rosafarbenen Zettel für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel.

Das digitale E-Rezept bietet im Vergleich zur bisherigen papierhaften Verordnung einige Vorteile. Denn die elektronische Verordnung wird in der Arztpraxis als QR-Code erstellt und von Arzt oder Ärztin digital signiert. Die Patienten speichern den QR-Code auf ihrem Smartphone, über den die Apotheken dann das Rezept abrufen. Mithilfe einer kostenlosen App der gematik GmbH, die in den App-Stores unter dem Namen „Das E-Rezept“ erhältlich ist, kann die Verordnung eingesehen oder digital und völlig papierlos bei einer Apotheke eingereicht werden. Alternativ stellt Ihnen Ihr Arzt ein E-Rezept mit QR-Code aus. Sie können Ihre Rezepte danach per App oder Ausdruck in der Apotheke einlösen. Das bisher gewohnte rosafarbene Rezept wird nur noch in wenigen Ausnahmefällen verwendet, zum Beispiel wenn Arzneimittel bei Haus- oder Heimbesuchen verordnet werden.

Welche Voraussetzungen braucht es für die Nutzung der E-Rezept-App?

Für die Nutzung der gematik-App benötigen Sie eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK). Eine solche eGK ist bei uns die blaue Gesundheitskarte mit der sechsstelligen Ziffer links unter dem Balken in Deutschlandfarben und dem danebenstehenden kleinen Satellitensymbol:

Gesundheitskarte

Um das E-Rezept und auch andere E-Anwendungen nutzen zu können, ist noch eine sichere Identifikation notwendig. Nach der sicheren Identifikation erhalten Sie die PIN für Ihre eGK per Post.

Zur Identifizierung haben sie folgende Möglichkeiten:

Lassen Sie sich in unserer Geschäftsstelle mit Vorlage Ihres Personalausweises identifizieren. Dies ist während unserer Öffnungszeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr, im Kreuzberger Ring 21, in 65205 Wiesbaden möglich.

Sie können sich mit der Nect-App identifizieren, um eine PIN für Ihre NFC-fähige eGK zu beantragen. Dafür benötigen Sie Ihre NFC-fähige eGK und Ihren Personalausweis mit aktivierter Onlineausweisfunktion (eID). Alle nach dem 1. November 2010 ausgestellten Personalausweise verfügen über eine Onlineausweisfunktion (eID).

Sie haben bereits die Onlineausweisfunktion für Ihren Personalausweis (eID) aktiviert? Dann beginnen Sie hier mit der Identifizierung.

Haben Sie die Onlineausweisfunktion für Ihren Ausweis bisher nicht aktiviert, dann können Sie die Onlineausweisfunktion hier einrichten: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/

Eine Videoanleitung zur Einrichtung finden Sie unter folgendem Link: https://youtu.be/q0PutVAEE8c

Fragen zum elektronischen Rezept (E-Rezept)

Das elektronische Rezept, kurz eRezept oder E-Rezept, ist die elektronische Form der heutigen Rezeptverordnung und ersetzt den rosafarbenen Zettel für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel. Wie bisher erhalten Sie das E-Rezept von Ihrem Arzt. Dieses wird im deutschen Gesundheitsnetzwerk der Telematikinfrastruktur verschlüsselt und sicher gespeichert. Als Patient können Sie über die E-Rezept-App der gematik auf Ihre Rezepte zugreifen. Alternativ stellt Ihnen Ihr Arzt ein E-Rezept mit QR-Code aus. Sie können Ihre Rezepte danach per App oder Ausdruck in der Apotheke einlösen.

Mit E-Rezept-App:

  • Sie scannen den QR-Code auf dem E-Rezept mit Hilfe der App und speichern das E-Rezept auf Ihrem Smartphone ab. Das E-Rezept können Sie dann elektronisch an die Apotheke Ihrer Wahl versenden, ohne dort persönlich erscheinen zu müssen. Neben der E-Rezept-App benötigen Sie eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine PIN.

    Oder

  • Sie scannen den QR-Code auf dem E-Rezept mit Hilfe der App und speichern das E-Rezept auf Ihrem Smartphone ab. Das gespeicherte E-Rezept zeigen Sie dann persönlich in der Apotheke Ihrer Wahl vor. In diesem Fall sind eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine PIN nicht erforderlich.

Ohne E-Rezept-App:

  • Wenn Sie die E-Rezept-App nicht verwenden möchten, weil Sie beispielsweise kein Smartphone besitzen, druckt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihr Rezept in Papierform aus, das Sie dann in der Apotheke Ihrer Wahl vorlegen.

Sukzessive sollen alle Rezepte digitalisiert und als E-Rezept zur Verfügung gestellt werden. Allerdings werden im ersten Schritt nur die Rezepte für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch ausgestellt. Ein stufenweiser Ausbau sieht die Digitalisierung weiterer Rezepte für Betäubungsmittel, Digitale Gesundheitsanwendungen und T-Rezepte vor.

Grundsätzlich sollte das E-Rezept ab dem 01.01.2022 eingeführt werden. Am 20.12.2021 informierte das Bundesministerium für Gesundheit uns über eine Verlängerung der Testphase auf unbestimmte Zeit. Welche Ärzte und Apotheken teilnehmen, ist für uns leider nicht ersichtlich. Es ist also weiterhin möglich, dass Sie ein herkömmliches Rezept oder ein E-Rezept erhalten.

Haben Sie Fragen zur Funktionsweise des E-Rezeptes? Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der gematik.

Auf Youtube können Sie sich außerdem ein Erklärvideo zum E-Rezept anschauen.